Anwaltssuche
Sie benötigen eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt in Hamburg?VERMITTLUNG
Voraussetzungen für eine Vermittlung
Zu den Aufgaben der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer gehört auch die Vermittlung bei jedweden Fragen/Schwierigkeiten aus dem laufenden oder dem bereits beendeten Mandatsverhältnis.
Grundsätzlich können alle auftretenden Probleme zwischen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin und Mandant/in durch die Kammer vermittelt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Rechtsanwaltskammer im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens keine Schadenersatzansprüche wegen möglicher Schlechtleistung überprüfen kann. Hierfür sind die Zivilgerichte oder die überregionale Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (siehe unten) zuständig.
Ablauf der Vermittlung
Die Vermittlung ist ein rein schriftliches Verfahren, das kostenfrei ist. Die Teilnahme an der Vermittlung ist freiwillig, d.h. eine Vermittlung wird nur durchgeführt, wenn Mandant und Anwältin/Anwalt daran auch teilnehmen wollen. Zunächst erläutert der Mandant in seinem Eingabeschreiben, ob und aus welchem Grund er eine Vermittlung wünscht. Hierbei sind mindestens folgende Angaben zu machen:
- Vor- und Nachname sowie Postanschrift des Mandanten
- Name und Anschrift der betreffenden Rechtsanwältin / des betreffenden Rechtsanwaltes
- Kurze Schilderung des Sachverhaltes in zeitlicher Reihenfolge unter Benennung des Zieles, das mit der Vermittlung erreicht werden soll
- Beifügung relevanter Schreiben (jeweils in Kopie, bitte keine Originale einreichen)
Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir Sie, keine Vermittlungsgesuche per einfacher E-Mail bei uns einzureichen.
Nachdem wir seitens des Mandanten um eine Vermittlung gebeten werden, wird der Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin zur Bereitschaft um Vermittlung gefragt und gleichzeitig gebeten, in der Sache Stellung zu nehmen. Ggf. erhalten die Mandanten die Gelegenheit, auf die Stellungnahme des Rechtsanwalts / der Rechtsanwältin zu erwidern und ihre Sicht der Dinge noch einmal zu erläutern. Dann wird – in der Regel seitens der Geschäftsführung – ein schriftlicher Vermittlungsvorschlag unterbreitet. Jede Partei kann dann frei entscheiden, ob sie den Vermittlungsvorschlag der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer akzeptieren will.
Vermittlung bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Alternativ zur Vermittlung bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer kann auch eine Vermittlung bei der überregionalen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin durchgeführt werden. Die Schlichtungsstelle kann auch bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt bis € 50.000,00 vermitteln. Auch dieses Verfahren ist freiwillig und kostenfrei.