Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

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beA-Informations-Update

(Stand: 26.01.2018)

1.
Am 10. Januar 2018 hatten wir Sie im Bericht über die Verhandlungen anlässlich der außerordentlichen Präsidentenkonferenz vom 9. Januar 2018 in Berlin darüber informiert, dass das beA nach aller Voraussicht in den nächsten 12 bis 15 Wochen nicht verfügbar sein werde (vgl. Kammerschnellbrief 1/2018 mit Rundschreiben; Kapitel IV 1.)

An dieser Prognose hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer geht weiterhin davon aus, dass das beA vor April 2018 nicht wieder an das Netz angeschlossen werden wird.

2.
In einem „Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach" berichtet die Bundesrechtsanwaltskammer im Übrigen fortlaufend über ihre eigenen Erkenntnisse und die weiteren Entwicklungen.

Dieser Newsletter ist im Internet unter www.brak.de abrufbar und kann dort auch abonniert werden (http://www.brak.de/bea-newsletter/abo/). In der Ausgabe vom 24. Januar 2018 finden sich weitere Informationen:

  • der EGVP-Client wird länger nutzbar sein (über den 13. Februar 2018 hinaus) und

  • die BRAK verweist auf ihre beA-Internetseite, auf der sie zu aktuellen Themen unter der Überschrift „Fragen und Antworten“ in der Rubrik „F. beA muss vorerst offline bleiben“ Stellung nimmt (http://bea.brak.de/fragen-und-antworten/e-bea-muss-vorerst-offline-bleiben-fragen-und-antworten/). Diese Rubrik wird laufend aktualisiert.

3.
In Berlin findet heute der sogenannte „beAthon“ statt. Nachdem der Dienstleister Atos seine Teilnahme abgesagt hat, soll auf der Veranstaltung mit den eingeladenen externen Experten ein Fragenkatalog an Atos erarbeitet werden, der durch die BRAK der Firma Atos GmbH zur Beantwortung vorgelegt werden wird. Auch der von der BRAK eingeschaltete Gutachter, die vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) empfohlene secunet Security Networks AG, soll an dem beAthon teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung Nr.3 der BRAK vom 24.1.2018: http://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-03-2018/


Sobald der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer weitere, neue Informationen zuteil werden sollten, werden wir Sie – wie bisher – selbstverständlich unverzüglich unterrichten.

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