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Öffentliche Zustellungen der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer
Der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer hat in seiner Sitzung am 7. September 2011 als Bekanntgabeort für öffentliche Zustellungen gemäß § 10 VwZG die Internetseite der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer bestimmt.
Die Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses des Vorstandes im Amtlichen Anzeiger finden Sie hier.
Derzeit liegen keine öffentlichen Zustellungen vor.