Kammerbeitrag und Ausbildungsumlage
Auf der Kammerversammlung am 25. April 2023 ist der Kammerbeitrag für das Kalenderjahr 2024 auf 417 € festgesetzt worden. Darin sind die Kosten der BRAK für das "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA) enthalten.
In dem Betrag sind auch die Kosten für die Finanzierung der anwaltsbezogenen Ausbildung der Referendarinnen und Referendare enthalten. Es wird seit dem Haushaltsjahr 2022 keine zusätzliche Ausbildungsumlage mehr erhoben; Sie zahlen also nur noch einen Betrag.
Die Möglichkeiten für eine Stundung, Ermäßigung oder einen Erlass des Beitrages entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung. Bitte beachten Sie die geltenden Ausschlussfristen; insbesondere die Anträge nach § 5 der Beitragsordnung müssen vor Ende des Beitragsjahres gestellt werden.
Sie müssen den Antrag begründen und Ihre Angaben glaubhaft machen; bitte beachten Sie dazu die vom Vorstand verabschiedete Richtlinie, die Sie hier finden.
In den meisten Fällen werden Sie die Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen erst nach Abschluss des Jahres machen können; das ändert aber nichts daran, dass der Antrag vor Abschluss des Jahres gestellt werden muss. Wenn Ihr Antrag schlüssig ist aber über Ihren Antrag noch nicht entschieden werden kann, weil noch Angaben fehlen, wird Ihnen der Beitrag in der Regel zunächst gestundet. Sie müssen dann nach Abschluss des Beitragsjahres unverzüglich aber spätestens innerhalb von 6 Monaten die fehlenden Angaben nachholen und gegebenenfalls belegen; dazu bietet es sich an, unseren Fragebogen zu verwenden, den Sie hier finden.