Anwaltssuche
Sie benötigen eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt in Hamburg?PFLICHTVERTEIDIGER/IN
Im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis gibt es durch Setzen eines Häkchens in der Suchmaske die Möglichkeit, nach Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu suchen, die ihr Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen gegenüber der Rechtsanwaltskammer bekundet haben. Durch Auswahl weiterer Kriterien (z.B. "Fachanwaltsbezeichnung", "Ort" oder "Kammer") können Sie die Suche weiter eingrenzen.
Auch Gerichte und die Staatsanwaltschaft müssen bei der Auswahl der Pflichtverteidiger/innen auf dieses Amtliche Anwaltsverzeichnis zugreifen (§ 142 Abs. 6 StPO). Dabei soll aus den dort eingetragenen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten entweder ein/e Fachanwältin/Fachanwalt für Strafrecht oder ein/e andere/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, die/der gegenüber der Rechtsanwaltskammer ihr/sein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt hat und für die Übernahme der Verteidigung geeignet ist, ausgewählt werden. Eine Prüfung der Geeignetheit durch die Rechtsanwaltskammern findet nicht statt.
Von der Pflichtverteidigung zu unterscheiden ist der Strafverteidiger-Notdienst für Feiertage und die Nachtstunden. Dessen Mobilfunknummer lautet: 0171 6105949. Unter dieser Telefonnummer erreichen Sie stets einen Strafverteidiger, der im Wege des Bereitschaftsdienstes bei Fragen und in Notfällen zur Verfügung steht.