- FAQ
- beA Einstieg
- beA und Nutzungspflicht
- beA-Kartenbestellung
- beA-Kartentausch
- beA und Berufsausübungs-
gesellschaften - Aktivierung einer neuen Karte
- SAFE-ID
- beA-Erstregistrierung
- beA App
- beA-Störungen (Dokumentationen)
- beA-Newsletter
- beA und Syndikusrechtsanwälte
- beA-Support
- beA-Wiki (Anwenderhilfe)
- Akteneinsichtsportal
- Name des Dateianhangs
- NotarIdent und KammerIdent
- Hamburger Justiz
- beA-Waschzettel
- Schutzschriftenregister
- EGVP
- Mahnverfahren
- EuGH
Akteneinsichtsportal
Mit dem Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder erhalten Sie Zugang zu elektronischen Akten, die Gerichte und Staatsanwaltschaften für Sie zur Einsicht bereitgestellt haben. Um Akteneinsicht zu beantragen, wenden Sie sich bitte zunächst an das zuständige Gericht oder die zuständige Staatsanwaltschaft.
Sollte für Sie eine elektronische Akte zur Einsicht auf dem Portal bereit gestellt worden sein, können Sie zur Anmeldung Ihre beA-Sicherheits-Token (beA-Karte oder Software-Token) verwenden. Eine Anleitung für die Anmeldung mit Sicherheits-Token des beA am Akteneinsichtsportal der Justiz finden Sie im Sondernewsletter 12/2022 der BRAK vom 25.10.2022.
In der Hamburgischen Justiz läuft seit Mitte Dezember 2022 die Pilotierung der Gewährung von Akteneinsichten über das bundesweite Akteneinsichtsportal. Sofern die entsprechenden Verfahren bereits elektronisch geführt werden oder elektronische Hilfsakten vorliegen, werden diese, nach Gewährung des Antrags auf Akteneinsicht, in das Akteneinsichtsportal eingestellt. Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen können sich mit ihren beA-Zugangsdaten am Akteneinsichtsportal anmelden und finden dort die zur Einsicht bereitgestellten Akten. Die Nutzung des Akteneinsichtsportals erfolgt in Hamburg zunächst im Bereich der Staatsanwaltschaften, im ersten Halbjahr 2023 soll dies auf die Gerichte ausgeweitet werden.
(Stand: 19.12.2022)