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Vorgehen zur Aktivierung einer neuen Karte
beA-Karten haben eine Gültigkeitsdauer. Vor deren Ablauf erhalten Sie von der Bundesnotarkammer automatisch eine neue Karte zugesendet. Diese neue Karte muss zur Nutzung in der beA-Webanwendung bekannt gemacht werden. Bitte aktivieren Sie die neue Karte unmittelbar nach dem Erhalt der Karte und der PIN für Ihren Zugang zu beA. Dies ist schnell erledigt und vermeidet später einen Mehraufwand. In jedem Fall muss die Aktivierung VOR Ablauf der Gültigkeit der bisherigen beA-Karte erfolgen.
Wie Sie dabei vorgehen müssen, erfahren Sie in Einzelschritten mit screenshots im beA-Newsletter 6/2022 der BRAK vom 2.6.2022 (unter "Vorgehen zur Aktivierung einer neuen Karte") oder in einer Video-Anleitung.