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beA-Erstregistrierung und Benutzerverwaltung
Nachdem man die beA-Karte erhalten hat, muss man noch die sogenannte Erstregistrierung durchführen, um in das Postfach gelangen und dort weitere Benutzer anlegen zu können. Das geht wie folgt:
Erstregistrierung
Zunächst schließen Sie den Kartenleser an das PC-System an und stecken die beA-Karte (Basis oder Signatur) in diesen ein. Anschließend öffnen Sie die Zugangsseite zum beA über Ihren Internetbrowser (z.B. Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox), laden die beA-Client-Security herunter und installieren diese auf dem Rechner. Wie das geht, ist in der beA-Anwenderhilfe im Schritt für Schritt erklärt.
Die beA-Client-Security sollte, nachdem Sie sie installiert haben, automatisch starten – erkennbar an einem gesonderten Info-Symbol, das auf der Ebene des Betriebssystems angezeigt wird.
Nun kann die eigentliche Erstregistrierung starten:
Auf der Zugangsseite zum beA klicken Sie auf den Button „Erstregistrierung für Benutzer mit eigenem Postfach“. Anschließend melden Sie sich mit Ihrer beA-Karte und zweimaliger PIN-Eingabe an, hinterlegen eine Sicherheitsfrage und (optional) eine E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen. Ausführliche Erläuterungen dazu finden Sie in der beA-Anwenderhilfe. – Das war’s schon!
Die BRAK hat einen Flyer veröffentlicht, in dem die Schritte zur Erstregistrierung am beA erklärt sind (Stand: Juni 2021). Den Flyer finden Sie hier zum Download. Außerdem gibt es auch eine Videoanleitung zur Erstregistrierung.
Benutzerverwaltung
Nun können auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei ins beA geholt werden. Sie müssen – anders als Anwältinnen und Anwälte – zunächst einmal als Benutzer im beA angelegt werden:
Als Anwältin oder Anwalt melden Sie sich am System an. Anschließend legen Sie einen Mitarbeiter an und generieren damit einen neuen Benutzernamen (einschließlich beA-ID), also ein neues beA-Profil für diesen Mitarbeiter. Sodann wird Ihnen ein Kennwort zur einmaligen Verwendung ausgegeben.
Mit dem neu generierten Benutzernamen und dem Kennwort kann nun der Mitarbeiter die Erstregistrierung durchlaufen. Er steckt hierzu seine beA-Karte Mitarbeiter in den Klartenleser und klickt auf der Zugangsseite zum beA auf den Button „Registrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach“.
Zur Anmeldung gibt er Benutzername und Passwort ein. Anschließend verbindet er sein neues beA Profil mit der im Kartenleser befindlichen beA-Mitarbeiterkarte. Der Vorgang wird mit der Hinterlegung einer Sicherheitsfrage und einer E-Mail-Adresse abgeschlossen. Dem Mitarbeiter können nun alle Rechtsanwältinnen und -anwälte der Kanzlei (jeweils) weitere Rechte zuweisen.