Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

  • Mitglieder
    • Vorstandswahl 2024
    • Mitgliedschaft
    • beA
    • Berufsausübungs- gesellschaften
    • Berufsrecht
    • Geldwäschegesetz
    • Syndikusrechtsanwälte
    • Fachanwaltschaft
    • Mitgliederservice
    • Rechtsgrundlagen
    • Formulare
    • Datenschutzerklärung gegenüber Mitgliedern
  • RA-Fachangestellte/r
    • Ausbildungsvertrag online
    • Ausbildung
    • Formulare
    • Rechtsfachwirt/in
    • Ausbildungsbörse
  • Über Uns
    • Organisation
    • Ansprechpartner/innen
    • Aufgaben/Tätigkeiten
    • Presseerklärungen
    • Mitgliederstand
  • Bürger
    • Mögliche Hilfe der Kammer
    • Schlichtungsstelle
    • Checkliste Anwaltsbesuch
    • Gesamtverzeichnis der BRAK
    • Anwaltssuchdienst
    • Pflichtverteidiger/in
    • ÖRA & Prozesskostenhilfe
  • Kontakt
  • Presse
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Mitglieder
    • Vorstandswahl 2024
    • Mitgliedschaft
    • beA
    • Berufsausübungs- gesellschaften
    • Berufsrecht
    • Geldwäschegesetz
    • Syndikusrechtsanwälte
    • Fachanwaltschaft
    • Mitgliederservice
    • Rechtsgrundlagen
    • Formulare
    • Datenschutzerklärung gegenüber Mitgliedern
  • RA-Fachangestellte/r
    • Ausbildungsvertrag online
    • Ausbildung
    • Formulare
    • Rechtsfachwirt/in
    • Ausbildungsbörse
  • Über Uns
    • Organisation
    • Ansprechpartner/innen
    • Aufgaben/Tätigkeiten
    • Presseerklärungen
    • Mitgliederstand
  • Bürger
    • Mögliche Hilfe der Kammer
    • Schlichtungsstelle
    • Checkliste Anwaltsbesuch
    • Gesamtverzeichnis der BRAK
    • Anwaltssuchdienst
    • Pflichtverteidiger/in
    • ÖRA & Prozesskostenhilfe
Mitglieder
  • Vorstandswahl 2024
  • Mitgliedschaft
  • beA
  • Berufsausübungs- gesellschaften
  • Berufsrecht
  • Geldwäschegesetz
  • Syndikusrechtsanwälte
  • Fachanwaltschaft
  • Mitgliederservice
  • Rechtsgrundlagen
  • Formulare
  • Datenschutzerklärung gegenüber Mitgliedern
beA
  • FAQ
  • beA Einstieg
  • beA und Nutzungspflicht
  • beA-Kartenbestellung
  • beA-Kartentausch
  • beA und Berufsausübungs-
    gesellschaften
  • Aktivierung einer neuen Karte
  • SAFE-ID
  • beA-Erstregistrierung
  • beA App
  • beA-Störungen (Dokumentationen)
  • beA-Newsletter
  • beA und Syndikusrechtsanwälte
  • beA-Support
  • beA-Wiki (Anwenderhilfe)
  • Akteneinsichtsportal
  • Name des Dateianhangs
  • NotarIdent und KammerIdent
  • Hamburger Justiz
  • beA-Waschzettel
  • Schutzschriftenregister
  • EGVP
  • Mahnverfahren
  • EuGH
zurück

beA-Kartenbestellung

Bevor Sie auf das beA zugreifen können, ist es aus Sicherheitsgründen erforderlich, dass Sie eine beA-Karte - eine besondere Sicherheitskarte - bestellen. Sie gewährleistet, dass nur dazu befugte Personen Zugriff auf die Postfächer erlangen.

SAFE-ID erforderlich

Für den Bestellprozess ist Ihre persönliche SAFE-ID erforderlich, welche sich über das  Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis abfragen lässt. In dem Menüpunkt SAFE-ID erfahren Sie, wie Sie dort Ihre SAFE-ID finden.

Bitte prüfen Sie dabei auch die Adressdaten Ihres Kanzleisitzes, die ebenfalls im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis einsehbar sind. Sie bilden die Grundlage für die beA-Kommunikation. Änderungen nehmen wir gern entgegen.


Wie bestelle ich meine beA-Karte?

Mit der Herstellung und dem Versand der beA-Karten wurde von der BRAK die Bundesnotarkammer beauftragt. beA-Karten können ausschließlich bei der Bundesnotarkammer bestellt werden. Mit ihr schließen Sie für die beA-Karte einen eigenen zivilrechtlichen Vertrag, der von Ihnen bei Beendigung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gesondert bei der Bundesnotarkammer gekündigt werden muss.

Im Rahmen des Bestellvorgangs ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse für die weitere Korrespondenz sowie die Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung erforderlich.

Die Bundesnotarkammer bietet die gleichzeitige Bestellung von Kartenlesegeräten, von weiteren beA-Karten (beispielsweise für den Fall des Verlustes der beA-Karte, des Vergessens der PIN oder für eine Mehrfachverwendung) sowie von Mitarbeiterkarten und Softwarezertifikaten an.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die beA-Karte zusätzlich mit einem Signaturzertifikat zur Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen aufzuladen (beA-Karte Signatur). Bei der Bestellung ist mitanzugeben, ob dieses Angebot genutzt werden soll. Bei Bestellung einer beA-Karte Signatur muss zusätzlich ein Identifizierungsverfahren durchlaufen werden. Dies kann bei jedem Notar erledigt werden. Nach der Bestellung der beA-Karte Signatur erhält man einen Link per E-Mail zugesandt, der auf ein Portal mit den für Identifikation notwendigen Unterlagen weiterleitet. Diese Unterlagen müssen dann zusammen mit einem gültigen Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung) zur Identifikation mitgebracht werden.

Weitere Informationen

Die Bundesnotarkammer einen Katalog von typischen Fragen und Antworten (FAQ) im Zusammenhang mit der Bestellung von beA-Karten und weiteren Produkten der Bundesnotarkammer sowie zu der vorgesehenen Anwendung dieser Sicherheitsmittel zusammengestellt. Für darüber hinausgehende Fragen zur beA-Karte steht ein Support unter der E-Mail-Adresse bea@bnotk.de und in Eilfällen unter der Telefonnummer 0800 – 3550 100 zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Postfach selbst finden Sie auf den Seiten des beA-Supports.
HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Valentinskamp 88, 20355 Hamburg

T 040 / 35 74 41-0

F 040 / 35 74 41-41

info@rak-hamburg.de
  • Kontakt
  • Presse
  • Impressum
  • Datenschutz