Mitglieder
beA
- FAQ
- beA Einstieg
- beA und Nutzungspflicht
- beA-Kartenbestellung
- beA-Kartentausch
- beA und Berufsausübungs-
gesellschaften - Aktivierung einer neuen Karte
- SAFE-ID
- beA-Erstregistrierung
- beA App
- beA-Störungen (Dokumentationen)
- beA-Newsletter
- beA und Syndikusrechtsanwälte
- beA-Support
- beA-Wiki (Anwenderhilfe)
- Akteneinsichtsportal
- Name des Dateianhangs
- NotarIdent und KammerIdent
- Hamburger Justiz
- beA-Waschzettel
- Schutzschriftenregister
- EGVP
- Mahnverfahren
- EuGH
beA-App
Seit Februar 2024 bietet die BRAK eine beA-App für mobile Endgeräte an. Sie steht in den App Stores für iOS und Android zur Verfügung.
Über diese beA-App können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ihre mobilen Endgeräte auf ihr beA zugreifen. Für Mitarbeitende besteht diese Möglichkeit nicht.
Nachdem der Nutzungsumfang der beA-App in der ersten Ausbaustufe auf den rein lesenden Zugriff auf Nachrichten im Posteingangsordner beschränkt war, können nun auch Nachrichtenentwürfe und Empfangsbekenntnisse versenden werden (siehe hierzu beA-Newsletter Ausgabe 5/2024 v. 10.12.2024). Das Erstellen von neuen Nachrichten über die beA-App der BRAK ist derzeit noch nicht möglich.
Über diese beA-App können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ihre mobilen Endgeräte auf ihr beA zugreifen. Für Mitarbeitende besteht diese Möglichkeit nicht.
Nachdem der Nutzungsumfang der beA-App in der ersten Ausbaustufe auf den rein lesenden Zugriff auf Nachrichten im Posteingangsordner beschränkt war, können nun auch Nachrichtenentwürfe und Empfangsbekenntnisse versenden werden (siehe hierzu beA-Newsletter Ausgabe 5/2024 v. 10.12.2024). Das Erstellen von neuen Nachrichten über die beA-App der BRAK ist derzeit noch nicht möglich.
Das Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen ist derzeit mit der beA-App noch nicht möglich. Diese Funktionalität soll mit einer der nächsten Ausbaustufen der App kommen.
Für die Nutzung der beA-App müssen Sie auf Ihrem mobilen Endgerät entweder iOS 15 oder höher bzw. Android 11 oder höher installiert haben. Außerdem benötigen Sie ein Softwarezertifikat, das in Ihrem beA hinterlegt und freigeschaltet ist.
Alle weiteren Informationen zur beA-App finden Sie im beA-Anwenderhandbuch.
Alle weiteren Informationen zur beA-App finden Sie im beA-Anwenderhandbuch.