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ELEKTRONISCHES GERICHTS- UND VERWALTUNGSPOSTFACH
Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist der Name einer Anwendung für den elektronischen Rechtsverkehr. Mit dem EGVP lassen sich Nachrichten an die in Deutschland teilnehmenden Gerichte und andere Behörden sicher und rechtsverbindlich übermitteln.
Das beA löst das EGVP für Rechtsanwälte ab. Alle Gerichte, die am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, sind über das beA erreichbar. Ebenso können die am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden Gerichte über das beA an Rechtsanwälte zustellen.
Der EGVP-Client, also die von der Justiz zum Versand und Empfang von Nachrichten im elektronischen Rechtsverkehr angebotene kostenlose EGVP-Software, wurde am 8.10.2018 abgeschaltet.
Wer weiterhin das EGVP nutzen möchte, kann EGVP-Software anderer Anbieter (vgl. hierzu: http://www.egvp.de/Drittprodukte/index.php) nutzen. Denn lediglich die zur Nutzung des EGVP-Systems von der Justiz angebotene Software, der EGVP-Client, ist „abgeschaltet“ worden. Das EGVP an sich gibt es weiterhin. Man kann auch weiterhin über das EGVP-System elektronisch mit Gerichten kommunizieren.
Wichtig: Seit dem 1.1.2018 gelten die Vorschriften der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERVV). Danach dürfen Anlagen zu elektronischen Schriftsätzen im Wesentlichen nur noch als pdf-Dateien versandt werden (§ 2 Abs. 1 ERVV). Zudem sind Containersignaturen (§ 4 Abs. 2 ERVV) unzulässig. Da die Signaturfunktion des EGVP-Clients aber nur solche Containersignaturen ermöglichen, muss man daher im Anwendungsbereich der ERVV qualifizierte elektronische Signaturen mit einer externen Signaturanwendung anbringen.
Weitere Informationen zum EGVP finden Sie hier.
Das beA löst das EGVP für Rechtsanwälte ab. Alle Gerichte, die am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, sind über das beA erreichbar. Ebenso können die am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden Gerichte über das beA an Rechtsanwälte zustellen.
Der EGVP-Client, also die von der Justiz zum Versand und Empfang von Nachrichten im elektronischen Rechtsverkehr angebotene kostenlose EGVP-Software, wurde am 8.10.2018 abgeschaltet.
Wer weiterhin das EGVP nutzen möchte, kann EGVP-Software anderer Anbieter (vgl. hierzu: http://www.egvp.de/Drittprodukte/index.php) nutzen. Denn lediglich die zur Nutzung des EGVP-Systems von der Justiz angebotene Software, der EGVP-Client, ist „abgeschaltet“ worden. Das EGVP an sich gibt es weiterhin. Man kann auch weiterhin über das EGVP-System elektronisch mit Gerichten kommunizieren.
Wichtig: Seit dem 1.1.2018 gelten die Vorschriften der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERVV). Danach dürfen Anlagen zu elektronischen Schriftsätzen im Wesentlichen nur noch als pdf-Dateien versandt werden (§ 2 Abs. 1 ERVV). Zudem sind Containersignaturen (§ 4 Abs. 2 ERVV) unzulässig. Da die Signaturfunktion des EGVP-Clients aber nur solche Containersignaturen ermöglichen, muss man daher im Anwendungsbereich der ERVV qualifizierte elektronische Signaturen mit einer externen Signaturanwendung anbringen.
Weitere Informationen zum EGVP finden Sie hier.