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NUR FÜR BEA-KARTEN MIT SIGNATURFUNKTION:
Sollten Sie Ihre beA-Karten mit Signaturfunktion ("beA-Karte Signatur") bestellt haben, müssen Sie sich nach der eIDAS-Verordnung zuverlässig identifizieren lassen.
1. Hierzu können Sie sich an einen Notar wenden, um das sogenannte NotarIdent-Verfahren durchführen zu lassen. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen Hamburger Notar handeln. Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie im Internet auf der beA-Seite der Bundesnotarkammer.
2. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das sogenannte KammerIdent-Verfahren, also die Identifizierung durch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer durchzuführen. Hierzu erfragen Sie bitte einen Termin bei der Geschäftsstelle der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer. Bitte bringen Sie hierfür unbedingt folgende Unterlagen mit:
a) vorausgefüllter "Antrag auf Dienstleistungen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer",
b) vorausgefülltes Identifizierungsformular der Bundesnotarkammer,
c) gültiger Personalausweis oder alternativ gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung.
Direkt nach der Bestellung der beA-Karte Signatur sendet Ihnen die Bundesnotarkammer eine E-Mail zu. Die Unterlagen zu a) und b) erhalten Sie, indem Sie den darin aufgeführten Link zum Starten des (weiteren) Antragsprozesses anklicken. Dies sollte unverzüglich nach der Bestellung der Karte erfolgen, weil der Link aus Sicherheitsgründen nur eine begrenzte Zeit funktioniert. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie den Antragsprozess sonst nur noch mit Ihrer beA-Karte und der PIN starten.
WICHTIG: Bei der "beA-Karte Basis" (ohne Signaturfunktion) ist kein solches Identifizierungsverfahren erforderlich.