- Antrag auf Zulassung einer inländischen Berufsausübungsgesellschaft (§§ 59b ff. BRAO)
Stand: 23.8.2022
Download (PDF) - Antrag auf Zulassung einer ausländischen Berufsausübungsgesellschaft (§ 207a BRAO)
Stand: 09.09.2022
Download (PDF) - Antrag auf Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung (Kammerwechsel)
Stand: 23.7.2024
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Berufsausübungsgesellschaften
Die Unterschriften der den Antrag unterzeichnenden Personen (bei Gesellschaften, bei denen sich die Vertretungsbefugnis aus einem Register ergibt, Vertretungsberechtigte in vertretungsberechtigter Zahl, bei nicht-registergängigen Gesellschaften aller Gesellschafter) müssen notariell beglaubigt sein; bei einer Beglaubigung im Ausland ist eine Überbeglaubigung erforderlich.
Alternativ kann der Antrag auch über das beA gestellt werden. Der Antrag muss hierbei von einem Unterschreibenden entweder qualifiziert elektronisch signiert sein oder einfach signiert aus dem eigenen Postfach vom Postfachinhaber selbst verschickt sein. Sofern mehrere Personen den Antrag unterzeichnen müssen, ist es erforderlich, dass eine unterschreibende Person den Antrag wie vorbeschrieben einreicht und die anderen Personen mit einem kurzen Schreiben, welches sie jeweils ebenfalls aus ihrem beA einfach signiert versenden oder qualifiziert elektronisch signieren, erklären, dass sie den Antrag vom [Datum] auf Zulassung der [xxx]-Gesellschaft mit stellen. Dieses Verfahren ersetzt die händische(n) Unterschrift(en) und deren Beglaubigung. BITTE DEN ANTRAG SELBST NICHT MEHRFACH SCHICKEN.