Mitglieder
Datenschutzerklärung nach der DSGVO gegenüber den Mitgliedern der HRAK
1. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
vertreten durch den Präsidenten
Valentinskamp 88
20355 Hamburg
T 040 / 35 74 410
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Der Datenschutzbeauftragte
Valentinskamp 88
20355 Hamburg
T 040 / 35 74 410
3. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO).
Konkret handelt es sich dabei insbesondere um folgende gesetzliche Aufgaben:
- Zulassung zur Anwaltschaft (§§ 4, 6 BRAO und § 46a BRAO) und Widerruf/Rücknahme (§ 14 BRAO und §§ 14, 46b BRAO),
- Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft (§§ 59c ff. BRAO) und Widerruf (§ 59h BRAO),
- Aufnahme in die Kammer und Widerruf (§§ 206f. BRAO und §§ 2ff. EuRAG),
- Führen eines elektronischen Verzeichnisses der im Bezirk der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (§ 31 BRAO),
- Berufsaufsicht (§ 73 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 BRAO),
- Durchführung von Vermittlungsverfahren (§ 73 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BRAO),
- Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz (§§ 50 Nr. 3, 51 GwG),
- Verleihung von Fachanwaltstiteln (§ 43c Abs. 2 und Abs. 3 BRAO) und deren Widerruf (§ 43c Abs. 4 BRAO).
Die Erhebung Ihrer Daten findet grundsätzlich bei Ihnen selbst statt. Die Verarbeitung der von Ihnen überlassenen personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, die sich aus den berufsrechtlichen Vorschriften für die Anwaltschaft ergibt, notwendig. Aufgrund Ihrer Mitwirkungspflichten ist es unumgänglich die von uns angeforderten personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, da wir ansonsten unseren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen können.
Zur Erbringung unserer gesetzlichen Aufgaben kann es erforderlich sein, personenbezogene Daten zu verarbeiten, die wir von Dritten, z.B. Bundeszentralregister, Einwohnermeldeamt, Finanzämtern, Insolvenzgerichte, Zivil- und Strafgerichte oder Staatsanwaltschaften zulässigerweise und zu dem jeweiligen Zweck erhalten haben. Rechtsgrundlage ist § 36 BRAO.
4. Empfänger der personenbezogenen Daten
Innerhalb unserer Geschäftsstelle erhalten diejenigen Bereiche Zugriff auf die von Ihnen überlassenen personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten benötigen und die zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt sind.
Als Berufsgeheimnisträger sind wir verpflichtet die berufsrechtliche Verschwiegenheit (§ 76 BRAO) einzuhalten und umzusetzen. Weitere Empfänger erhalten die von Ihnen überlassenen Daten nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage oder auf Ihren Wunsch hin, wenn Sie uns von der berufsrechtlichen Verschwiegenheit entbinden.
Im Rahmen unserer Leistungserbringung beauftragen wir Auftragsverarbeiter, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten beitragen, z.B. IT-Dienstleister oder Aktenvernichter. Diese Auftragsverarbeiter werden von uns vertraglich zur Einhaltung der berufsrechtlichen Verschwiegenheit sowie zur Einhaltung der Vorgaben der DSGVO verpflichtet.
5. Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen
Eine Übermittlung der von Ihnen überlassenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Grundlagen (z.B. Mitteilungspflicht an die Heimatkammer nach § 38 EuRAG).
6. Datenlöschung und Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und hierfür auch nicht mehr benötigt wird. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen die Hanseatische Rechtsanwaltskammer unterliegt, vorgesehen wurde.
7. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen,
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen,
- gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist,
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben,
- gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen,
- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kammersitzes wenden,
- gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, und sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden. Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an datenschutz@rak-hamburg.de
Insbesondere aus den §§ 15ff. Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) können sich Einschränkungen hinsichtlich dieser Betroffenenrechte ergeben. Beachten Sie außerdem auch unsere Hinweise zur Pflicht von Bereitstellung der Daten gemäß der nachfolgenden Ziff. 8.
8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
In bestimmten Fällen kann Sie eine Verpflichtung treffen, Ihre Daten anzugeben und uns ggf. weitergehende Informationen zu erteilen. Solche Verpflichtungen ergeben sich insbesondere aus
- §§ 4, 6, 12 Abs. 2 Nr. 2, 46a Abs. 3 BRAO (Zulassung),
- § 27 Abs. 2 BRAO (Anzeige weitere Kanzlei oder Zweigstellen),
- § 32 BRAO i.V.m. § 26 Abs. 2 VwVfG (allgemeine Mitwirkungslast),
- § 46b Abs. 3 BRAO (Tätigkeitsbezogene Änderung des Arbeitsverhältnisses),
- § 53 Abs. 6 BRAO (Anzeige des Vertreters),
- § 56 Abs. 1 BRAO (Auskunftspflicht in Aufsichts- und Beschwerdesachen),
- § 56 Abs. 3 BRAO (Anzeige Beschäftigungsverhältnis u.ä.),
- §§ 59g, 59m BRAO (Zulassung und Änderungen bei Rechtsanwaltsgesellschaften),
- § 24 BORA (Änderung von Namen, Kontaktdaten, gemeinschaftliche Berufsausübung, Beschäftigungsverhältnisse),
- § 52 GwG (Mitwirkungspflicht nach Geldwäschegesetz),
- § 2 FAO (Nachweis der besonderen Kenntnisse und Erfahrungen),
- § 15 Abs. 5 FAO (Fortbildung).
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer benötigt Ihre Daten, um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und ggf. Ihren Antrag bearbeiten zu können.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann
- bei Anträgen: Ihr Antrag nicht bearbeitet werden,
- bei Widerrufsverfahren: Ihre Zulassung widerrufen werden (§ 14 Abs. 2 BRAO), insbesondere wenn eine gesetzliche Beweislastumkehr besteht (z.B. § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO),
- bei Verstoß gegen die Auskunftspflicht nach § 56 Abs. 1 BRAO: ein Zwangsgeld nach § 57 BRAO verhängt werden,
- im Bereich des Geldwäschegesetzes ein Bußgeld verhängt werden (§ 56 Abs. 1 Nr. 63 und Nr. 64 GwG),
- im Übrigen: ein Aufsichtsverfahren eingeleitet werden (§ 74 Abs. 2 Nr. 4 BRAO).
(Stand: August 2018)