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VERLEIHUNG VON FACHANWALTSBEZEICHNUNGEN
§ 43c BRAO i.V.m. der Fachanwaltsordnung (FAO)
Dem/Der Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, der/die besondere besondere praktische Erfahrungen und besondere theoretische Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen.
Derzeit gibt es Fachanwaltsbezeichnungen für folgende Rechtsgebiete:
- Verwaltungsrecht
- Steuerrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Familienrecht
- Strafrecht
- Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Versicherungsrecht
- Medizinrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Verkehrsrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Transport- und Speditionsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Informationstechnologierecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Agrarrecht
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Vergaberecht
- Migrationsrecht
- Sportrecht
Die Fachanwaltsbezeichnung wird nach Prüfung in einem formalisierten Verfahren durch die Rechtsanwaltskammer verliehen. Durch diese vorherige Kammer-Überprüfung unterscheidet sie sich von allen anderen Werbeaussagen und insbesondere von durch gewerbliche Veranstalter verliehenen "Zertifikaten". Auch die Selbst-Einschätzung als "Spezialist" beruht nicht auf einer Überprüfung durch die Rechtsanwaltskammer.
Die Fachanwaltsbezeichnung belegt damit "geprüfte Qualität". Fachanwälte müssen sich gemäß § 15 FAO nach Verleihung des Titels jährlich mindestens zehn Stunden bis 31.12.2014 und ab 1.1.2015 fünfzehn Stunden durch Besuch von Schulungsseminaren oder durch das Verfassen von Veröffentlichungen fortbilden. Ob Sie dies tun, wird durch die Rechtsanwaltskammer überprüft.
Für die Fachanwaltsbezeichnungen
• Agrarecht
• Transport- und Speditionsrecht
• Urheber- und Medienrecht,
• Informationstechnologierecht,
• Bank- und Kapitalmarkrecht,
• Internationales Wirtschaftsrecht und
• Vergaberecht
gibt es gemeinsame Ausschüsse mit anderen Rechtsanwaltskammern. Nähere Informationen finden Sie im Menüpunkt "Gemeinsame Ausschüsse".
Die Mitglieder der jeweiligen Fachausschüsse finden Sie im Geschäftsbericht der Rechtsanwaltskammer für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr.
Die Mitglieder der jeweiligen Fachausschüsse finden Sie im Geschäftsbericht der Rechtsanwaltskammer für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr.