- Formular für den Antrag auf Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung
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Antrag auf Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung
Das Antragsformular auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung finden Sie unten als Download. Über den Antrag entscheidet der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer. Zuvor hat ein Ausschuss der Kammer die von der Rechtsanwältin / dem Rechtsanwalt vorzulegenden Nachweise über den Erwerb der besonderen Kenntnisse und Erfahrungen geprüft (§ 43c Abs. 2 BRAO).
Regelungen zur Zusammensetzung der Ausschüsse sowie zum weiteren Verfahren sind in den §§ 17 bis 24 der Fachanwaltsordnung (FAO) zu finden. Danach prüft ein vom Vorstand für jedes Fachgebiet gebildeter Ausschuss vorab die Nachweise über den Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen und gibt nach eingehender Prüfung ein positives oder negatives Votum ab. Der Vorstand ist an das Votum des Fachausschusses nicht gebunden.
Es gibt derzeit 24 Fachanwaltschaften und entsprechend viele Fachausschüsse. Für die Fachbereiche Agrarrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Informationstechnologierecht, Bank- und Kapitalmarkrecht, Internationales Wirtschaftsrecht und Vergaberecht gibt es gemeinsame Ausschüsse mit anderen Kammern. Nähere Informationen finden Sie im Menüpunkt "Gemeinsame Ausschüsse".
Die Mitglieder der jeweiligen Fachausschüsse finden Sie in unserem Geschäftsbericht für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr. Außerdem werden den Antragstellern nach Antragseingang die personelle Besetzung des jeweiligen Fachausschusses mitgeteilt.
Nach der seit dem 1.1.2022 gültigen Gebührenordnung entsteht für die Bearbeitung eines Antrages auf Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung eine Gebühr in Höhe von 320 €, die bei Antragstellung fällig wird.
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