- Merkblatt für alle Fachanwaltschaften
Stand: 18.2.2026
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Merkblatt
Wer einen Fachanwaltstitel führen möchte, muss bei der für ihn/sie zuständigen Rechtsanwaltskammer einen entsprechenden Antrag stellen und den Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse sowie den Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen nachweisen. Einzelheiten sind in der Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Unten finden Sie als Download ein Merkblatt für alle Fachanwaltschaften. Sie finden darin alles Wissenswerte zur Antragstellung und zum Verfahren.
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