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SYNDIKUSRECHTSANWÄLTE
Am 17. Dezember 2015 hat der Bundestag das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte" (BGBl. 2015, 2517) verabschiedet. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren entnehmen Sie bitte dem Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages.
Ferner sind durch das am 17.05.2017 verkündete Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie (BGBl. 2017, 1121) weitere Änderungen im Bereich des Rechts der Syndikusrechtsanwälte vorgenommen worden. So ist nun in § 46a BRAO geregelt, dass die MItgliedschaft in der jeweiligen Rechtsanwaltskammer rückwirkend ab Eingang des Zulassungsantrages oder ab Beginn der Tätigkeit (je nachdem, was später ist) begründet wird. Auch hierzu finden Sie näheres im Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages.