Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

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Merkblatt

Die Anträge auf Zulassung zur/zum Syndikusrechtsanwältin / Syndikusrechtsanwalt bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer finden Sie mittels des unten aufgeführten Links. Bitte achten Sie darauf, das richtige Formular zu verwenden: so gibt es unterschiedliche Formulare, je nachdem, ob Sie schon über eine Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt verfügen oder nicht. Auch für den Antrag auf gleichzeitige Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt gibt es ein besonderes Formular.
 
Aktuell: nach dem Urteil des BGH vom 30.3.2020, AnwZ(Brfg) 49/19, gibt es ein neues Formular für den Arbeitgeberwechsel. Dies ist kein Fall der Erstreckung (mehr), sondern erfordert einen Widerruf und eine neue Zulassung.

Sollten Sie mit dem Arbeitgeberwechsel auch eine Änderung in der Zulassung als niedergelassene/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder einen Kammerwechsel beantragen, verwenden Sie dafür bitte das jeweilige gesonderte Formular (also z.B. Antrag auf Kammerwechsel, oder Zulassung als niedergelassene/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt).

Weitere Einzelheiten, auch zur Identifizierung des richtigen Formulars, entnehmen Sie bitte unserem unten als Download aufgeführten "Merkblatt für Anträge auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt".
 
Auskünfte über das Befreiungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund können nicht erteilt werden. Insoweit wenden Sie sich bitte dorthin.
 
Hier finden Sie die Anträge auf Zulassung als Syndikusrechtsanwältin / Syndikusrechtsanwalt.
Downloads
  • Merkblatt für Anträge auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
    Stand: 01.12.2020
    Download (PDF)
HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Valentinskamp 88, 20355 Hamburg

T 040 / 35 74 41-0

F 040 / 35 74 41-41

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