AUSLANDSPRAKTIKUM
Auszubildende im 1. oder 2. Ausbildungsjahr haben die Möglichkeit, während der Ausbildung im Rahmen eines Auslandspraktikums internationale Erfahrungen zu sammeln.
Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsbetrieb die Auszubildende bzw. den Auszubildenden für das Praktikum freistellt.
Die Praktika können in allen Mitgliedsstaaten der EU, der Türkei oder in Russland absolviert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten.
Die Praktikumsdauer und der Zeitpunkt des Praktikums können individuell abgestimmt werden. Die Dauer liegt grundsätzlich zwischen zwei Wochen und vier Monaten. Auszubildende erhalten so die Möglichkeit, Sprachkenntnisse zu fördern, Berufschancen zu steigern und europäische Rechtssysteme kennen zu lernen.
Zu Beginn des Praktikums findet ein 2-tägiges interkulturelles Vorbereitungsseminar in Hamburg statt. Daran schließt sich gegebenenfalls ein Sprachkurs in der Sprache des Gastlandes an. Das Praktikum wird auf die Berufsausbildung angerechnet.
Eine Bewerbung für ein Stipendium kann digital unter
Budapester Straße 58,
20359 Hamburg,
T 040 / 428973-0,
Auslandspraktikum@gmx.net,