RA-Fachangestellte/r
FINANZIELLE FÖRDERUNG
Unten finden Sie nähere Informationen zur den Möglichkeiten der finanziellen Förderung.
Begabtenförderung
Wer und was wird gefördert
Das Weiterbildungsstipendium in der Begabtenförderung berufliche Bildung unterstützt junge Menschen nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen zum Geprüften Rechtsfachwirt / zur Geprüften Rechtsfachwirtin, aber auch fachübergreifende oder soziale Weiterbildungen, zum Beispiel in der IT, in Fremdsprachen oder im Konfliktmanagement. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Im ersten Förderjahr kann zudem zusammen mit einer Weiterbildung ein Zuschuss zum erwerb eines Computers beantragt werden (IT-Bonus).
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist für Sie zuständig, wenn Ihre Ausbildung hier eingetragen war.
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist für Sie zuständig, wenn Ihre Ausbildung hier eingetragen war.
Voraussetzungen
Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.
Die zweite Voraussetzung ist ein Beleg für die besondere Berufliche Leistungsfähigkeit, etwa durch ein Gesamtergebnis in der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (v. a. im Handwerk) oder einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden (z.B. bei Elternzeit oder Freiwilligendienst). Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.
Höhe der Förderung
Als Stipendiatin/Stipendiat können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums (Aufnahmejahr plus zwei weitere Jahre) Zuschüsse von insgesamt € 8.700,00 für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich € 2.900,00 - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag von € 8.700,00.
Stipendiatinnen / Stipendiaten haben die Möglichkeit, in ihrem ersten Förderjahr zusammen mit einer Weiterbildung einen Zuschuss zum Erwerb eines Computers von bis zu € 250,00 zu beantragen (IT-Bonus).
Stipendiatinnen / Stipendiaten haben die Möglichkeit, in ihrem ersten Förderjahr zusammen mit einer Weiterbildung einen Zuschuss zum Erwerb eines Computers von bis zu € 250,00 zu beantragen (IT-Bonus).
Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Kammer beantragt werden.
Was ist zu tun?
- Informieren Sie sich:
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, die das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung koordiniert: www.weiterbildungsstipendium.de
- Bewerben Sie sich:
Wenn Sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen und Ihre Ausbildung bei der Rechtsanwaltskammer Hamburg eingetragen war, wenden Sie sich an Frau Stefanie Mendl(s.mendl@rak-hamburg.de, T 040 / 35 74 41–15). Frau Mendl informiert Sie über den Ablauf der Bewerbung und sendet Ihnen Bewerbungsformulare.
Schaffung von Ausbildungsplätzen für benachteiligte Jugendliche
Bei der Behörde für Schule und Berufsbildung ist es möglich, finanzielle Hilfen für die Schaffung von Ausbildungsplätzen für benachteiligte Jugendliche zu beantragen.
Weitere Informationen, Richtlinien und Antragsformulare können Sie unter der Internetadresse https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/schulbehoerde/themen/berufliche-bildung/finanzielle-foerderung-benachteiligte-jugendliche-137236 Menüpunkt "Fördergelder" erhalten.
Anträge sollen nach Möglichkeit mit dem PC ausgefüllt werden. Mit Hilfe der Tabulator- Taste können Sie sich im Dokument bewegen. Bitte vermeiden Sie möglichst, die Formulare handschriftlich auszufüllen.
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