Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

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HINWEISE FÜR AUSBILDER/INNEN

Die Rechtsanwaltskammer ist die zuständige Stelle für den Bereich der Berufsausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten (früher: "Rechtsanwaltsgehilfe/in"). Hier wird das Ausbildungsverzeichnis geführt, in das jeder abgeschlossene Ausbildungsvertrag eingetragen wird. Der von der Kammer bestellte Prüfungsausschuss nimmt die zweimal im Jahr stattfindenden Zwischen- und Abschlussprüfungen ab.

Fachkräfteregelung

Eine Ausbildereignungsprüfung gibt es bei den Freien Berufen nicht. Jede/r zugelassene Rechtsanwalt/Rechtsanwältin hat auch die Berechtigung auszubilden. Einzige Bedingung: Die Anzahl der Auszubildenden in einer Kanzlei muss in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der beschäftigten Fachkräfte stehen (§ 27 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Dazu hat der Vorstand und der Berufsbildungsausschuss folgende Regelung beschlossen: Pro Auszubildenden sollen mindestens ein/e Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und ein/e Fachangestellte/r vorhanden sein. "Fachangestellte/r" im Sinne dieser Regelung ist auch eine teilzeitbeschäftigte Fachkraft, wenn diese/r mindestens halbtags tätig ist, sowie ein/e Angestellte/r ohne abgeschlossene Berufsausbildung nach mindestens sechsjähriger Tätigkeit im Anwaltsbüro. Ausnahmen von dieser Regelung sind im Einzelfall möglich, wenn die Gründe ausreichend dargelegt werden (siehe auch Kammerreport 1/95 S. 7, 4/95 S. 10).

Ausbildung für junge Geflüchtete – die 3+2 Regelung

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer informiert Sie, dass die Freie und Hansestadt Hamburg durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration an uns herangetreten ist. Mit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 06.08.2016 hat der Bundesgesetzgeber die Voraussetzung dafür geschaffen, Menschen, die kein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland, sondern nur eine Duldung haben, eine Perspektive zu vermitteln. Hierfür müssen Sie eine Ausbildung beginnen und im Anschluss an diese in diesem Beruf arbeiten.

Mit der Vorlage eines unterschriebenen Ausbildungsvertrages werden die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eingestellt. Die Kammer trägt dafür Sorge, Ausbildungsverträge umgehend einzutragen. Auch dies stellt in Hamburg eine Voraussetzung hierfür dar.

Die zuständige Behörde hat uns darüberhinaus mitgeteilt, dass sie bereit sei, nach individueller Prüfung für junge Geduldete, die sich in ausbildungs-vorbereitenden Maßnahmen befinden, die Abschiebung auszusetzen. Es handelt sich um die Einstiegsqualifizierung gem. § 54a SGB III (EQ) sowie die Hamburger Programme „Qualifizierung und Arbeit für Schulabgänger“ (Quas) und „Berufliche Qualifizierung“ (BQ). Diese Regelung stelle für die jungen Geflüchteten eine große Chance dar, im Anschluss einen Ausbildungsplatz zu erhalten und damit auch die Bleibeperspektive zu verbessern. Gleichzeitig böte dieses Verfahren auch Unternehmen die Möglichkeit, engagierte Auszubildende zu gewinnen. Für die Einzelfallprüfung der Ausländerbehörde sei allerdings die Abgabe einer Absichtserklärung der beteiligten Praktikumsbetriebe erforderlich, dass diese die Jugendlichen in ein Ausbildungsverhältnis übernähmen, sofern alle Voraussetzungen gegeben seien. In diesem Zusammenhang möchten wir die Bitte der Behörde an Sie weitergeben, Praktikums- und Ausbildungsplätze für diese jungen Menschen zur Verfügung zu stellen und das Verfahren im oben dargestellten Sinne administrativ zu begleiten, das heißt ggf. erforderliche Absichtserklärungen abzugeben. Für weitere Fragen hierzu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Merkblatt "Rund um die Ausbildung"

Insbesondere Kanzleien, die zum ersten Mal ausbilden, empfehlen wir unser Merkblatt "Rund um die Ausbildung". Dort erhalten Sie Hinweise zu den Themen: Ausbildungsberater/in, Berichtsheftführung, freier Nachmittag und Berufsschulunterricht, HVV-Karte, Urlaubsberechnung, Verkürzung der Ausbildungszeit und vieles mehr.

Formulare für die Abschließung eines Ausbildungsvertrages

Bei der Kammer sind alle Unterlagen erhältlich, die für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages benötigt werden (Vertragsvordrucke, Anmeldung zur Berufsschule etc.). Diese und weitere Informationen können von unserem Formular-Center heruntergeladen werden. Ein ausfüllbares PDF-Dokument des Berufsausbildungsvertrages der BRAK finden Sie unter diesem Link: 
http://www.brak.de/fuer-anwaelte/beruf-anwalt/ausbildungsdokumente-refa-zum-download/
 

Ausbildungsbörse

Ihre Kanzlei sucht eine/n Auszubildende/n? Dann teilen Sie uns dies doch bitte unter Angabe des gewünschten Ausbildungsbeginns, Schulabschlusses und sonstigen Wünschen (z.B. IT-Kenntnisse) mit. Wir veröffentlichen Ihr Ausbildungsplatzangebot dann gerne auf unserer Ausbildungsbörse.
Bitte beachten Sie auch den Vermittlungsservice der Arbeitsagentur.
 

Praktikantenliste für Schüler/innen

Auch wenn Sie bereit sind, einen Praktikantenplatz für Schüler/innen anzubieten, bitten wir um Mitteilung. Unsere Liste "Praktikantenplätze" wird von Schülern gerne angefordert. Das Berufspraktikum ist für Schüler/innen eine gute Gelegenheit, in das Berufsleben "reinzuschnuppern" und festzustellen, ob der angestrebte Beruf tatsächlich ihren Vorstellungen entspricht, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden.

Schlichtungsausschuss

Sollte es einmal zu Problemen mit einem Ausbildungsverhältnis kommen, existiert bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ein Schlichtungsausschuss gemäß § 111 ArbGG. Dieser Ausschuss kann durch einen entsprechenden Antrag angerufen werden.
Noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an:
 
Frau Navaei, T 040 / 35 74 41-24, E-Mail
Frau Christ, T 040 /35 74 41-31, E-Mail
Frau Opitz, T. 040/35 74 41-49, E-Mail
HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Valentinskamp 88, 20355 Hamburg

T 040 / 35 74 41-0

F 040 / 35 74 41-41

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