Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

  • Mitglieder
    • Vorstandswahl 2024
    • Mitgliedschaft
    • beA
    • Berufsausübungs- gesellschaften
    • Berufsrecht
    • Geldwäschegesetz
    • Syndikusrechtsanwälte
    • Fachanwaltschaft
    • Mitgliederservice
    • Rechtsgrundlagen
    • Formulare
    • Datenschutzerklärung gegenüber Mitgliedern
  • RA-Fachangestellte/r
    • Ausbildungsvertrag online
    • Ausbildung
    • Formulare
    • Rechtsfachwirt/in
    • Ausbildungsbörse
  • Über Uns
    • Organisation
    • Ansprechpartner/innen
    • Aufgaben/Tätigkeiten
    • Presseerklärungen
    • Mitgliederstand
  • Bürger
    • Mögliche Hilfe der Kammer
    • Schlichtungsstelle
    • Checkliste Anwaltsbesuch
    • Gesamtverzeichnis der BRAK
    • Anwaltssuchdienst
    • Pflichtverteidiger/in
    • ÖRA & Prozesskostenhilfe
  • Kontakt
  • Presse
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Mitglieder
    • Vorstandswahl 2024
    • Mitgliedschaft
    • beA
    • Berufsausübungs- gesellschaften
    • Berufsrecht
    • Geldwäschegesetz
    • Syndikusrechtsanwälte
    • Fachanwaltschaft
    • Mitgliederservice
    • Rechtsgrundlagen
    • Formulare
    • Datenschutzerklärung gegenüber Mitgliedern
  • RA-Fachangestellte/r
    • Ausbildungsvertrag online
    • Ausbildung
    • Formulare
    • Rechtsfachwirt/in
    • Ausbildungsbörse
  • Über Uns
    • Organisation
    • Ansprechpartner/innen
    • Aufgaben/Tätigkeiten
    • Presseerklärungen
    • Mitgliederstand
  • Bürger
    • Mögliche Hilfe der Kammer
    • Schlichtungsstelle
    • Checkliste Anwaltsbesuch
    • Gesamtverzeichnis der BRAK
    • Anwaltssuchdienst
    • Pflichtverteidiger/in
    • ÖRA & Prozesskostenhilfe
RA-Fachangestellte/r
  • Ausbildungsvertrag online
  • Ausbildung
  • Formulare
  • Rechtsfachwirt/in
  • Ausbildungsbörse
Rechtsfachwirt/in
    zurück

    GEPRÜFTE(R) RECHTSFACHWIRT/IN

    Rechtsgrundlagen

    Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin (früher Büroleiter/in oder Bürovorsteher/in) ist eine Berufsbezeichnung für besonders qualifizierte Mitarbeiter/innen in Rechtsanwaltsbüros. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für Prüfung und Abschluss zur Erlangung der Qualifikation " Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" finden Sie unten zum Download.

    Wer kann an der Prüfung teilnehmen?

    Zulassungsvoraussetzung für die Prüfungsteilnahme ist eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter / Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte oder Notarfachangestellter / Notarfachangestellte oder Patentanwaltsfachangestellter / Patentanwaltsfachangestellte und eine danach mindestens zweijährige Berufspraxis.

    Wer, ohne einen der vorgenannten Ausbildungsabschlüsse zu haben, an der Prüfung teilnehmen möchte, muss eine Berufspraxis von mindestens sechs Jahren ohne wesentliche Unterbrechung vorweisen.

    Wir sind örtlich zuständig für die Abnahme der Fortbildungsprüfung, wenn Ihr Arbeitsplatz im Bezirk der Hanseatische Rechtsanwaltskammer liegt; sofern kein Arbeitsverhältnis besteht, gilt dies entsprechend für Ihren ständigen Wohnsitz.

    Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.

    Termine für 2025 

    Schriftliche Prüfung zum Handlungsbereich „Büroorganisation und Verwaltung“ gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin:

    Montag, den 2. Juni 2025
    von 9.00 – 11.00 Uhr

    Schriftliche Prüfung zum Handlungsbereich „Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung“ gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin:

    Montag, den 16. Juni 2025
    von 9.00 – 11.00 Uhr

    Schriftliche Prüfung zum Handlungsbereich „Mandatsbetreuung im Kosten, Gebühren- und Prozessrecht“ gemäß § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin:

    Montag, den 23. Juni 2025
    9.00 Uhr – 13.00 Uhr

     Schriftliche Prüfung zum Handlungsbereich „Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht“ gemäß § 4 Abs. 4 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin:

    Montag, den 30. Juni 2025
    9.00 Uhr – 13.00 Uhr

    Mündliche Prüfung gemäß § 3 Abs. 3 der Verodnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin:

    Samstag, den 16. August 2025 
    (die Uhrzeit steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest)

    Gegebenenfalls wird zusätzlich am Samstag, den 9. August 2025 die mündliche Prüfung gem. § 3 Abs. 2 S. 2, 3, 4 der Verordnung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/ Geprüfte Rechtsfachwirtin stattfinden.

    Die Anmeldefrist zur Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist Dienstag, der 22. April 2025. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung die zum Download stehenden Anmeldeformulare (ausfüllbare PDF-Dateien).

     

    Fortbildungskurs zur Erlangung der Qualifikation Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin

    Die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin soll der Feststellung dienen, dass Sie die notwendigen Qualifikationen zur Verwaltung, Organisation und Leitung einer Rechtsanwaltskanzlei besitzen und qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld leisten können.

    Zur Vorbereitung zu dieser anspruchsvollen Prüfung kann es sinnvoll sein, einen Fortbildungskurs zu besuchen. Beispielhaft seien dafür die folgenden Anbieter erwähnt, die berufsbegleitende Kurse anbieten

    • Hans Soldan GmbH (die Prüfungstermine finden kursbegleitend statt)
    • Berliner Hochschule für Technik

    Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer weist ausdrücklich darauf hin, dass vor Prüfungsteilnahme angeraten ist, nicht nur auf die praktische Erfahrung in der Rechtsanwaltskanzlei zu setzen, sondern sich (kurs-)ergänzend anhand entsprechender Literatur selbständig vorzubereiten.

    Finanzielle Förderung

    Auch für die Fortbildung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin gibt es Möglichkeiten der finanziellen Förderung im Rahmen der Begabtenförderung oder des Aufstiegs-BAföG.

    Sie wünschen weitere Informationen?

    Gerne hilft Ihnen Frau Mendl weiter und beantwortet Ihre Fragen

    Frau Mendl, T 040/ 35 74 41-15, E-Mail 

    Downloads
    • Anmeldeformular Erstversuch Fortbildungsprüfung

      Download (PDF)
    • Anmeldeformular zur Wiederholungsprüfung

      Download (PDF)
    • Verordnung
      Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin vom 23. August 2001 (BGBl. I S. 2250), die zuletzt durch Artikel 19 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist
      Download (PDF)
    • Prüfungsordnung
      Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer für die Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin vom 25. August 2020
      Download (PDF)
    HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
    Valentinskamp 88, 20355 Hamburg

    T 040 / 35 74 41-0

    F 040 / 35 74 41-41

    info@rak-hamburg.de
    • Kontakt
    • Presse
    • Impressum
    • Datenschutz