- Verordnung
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin vom 23. August 2001 (BGBl. I S. 2250), die zuletzt durch Artikel 19 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist
Download (PDF) - Prüfungsordnung
Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer für die Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin vom 25. August 2020
Download (PDF)
GEPRÜFTE(R) RECHTSFACHWIRT/IN
Rechtsgrundlagen
Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin (früher Büroleiter/in oder Bürovorsteher/in) ist eine Berufsbezeichnung für besonders qualifizierte Mitarbeiter/innen in Rechtsanwaltsbüros. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für Prüfung und Abschluss zur Erlangung der Qualifikation " Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" finden Sie unten zum Download.
Wer kann an der Prüfung teilnehmen?
Zulassungsvoraussetzung für die Prüfungsteilnahme ist eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter / Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte oder Notarfachangestellter / Notarfachangestellte oder Patentanwaltsfachangestellter / Patentanwaltsfachangestellte und eine danach mindestens zweijährige Berufspraxis.
Wer, ohne einen der vorgenannten Ausbildungsabschlüsse zu haben, an der Prüfung teilnehmen möchte, muss eine Berufspraxis von mindestens sechs Jahren ohne wesentliche Unterbrechung vorweisen.
Wir sind örtlich zuständig für die Abnahme der Fortbildungsprüfung, wenn Ihr Arbeitsplatz im Bezirk der Hanseatische Rechtsanwaltskammer liegt; sofern kein Arbeitsverhältnis besteht, gilt dies entsprechend für Ihren ständigen Wohnsitz.
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.
Termine des aktuellen Prüfungsdurchgangs
Schriftliche Prüfung zum Handlungsbereich „Büroorganisation und Verwaltung“ gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin:
Samstag, den 10. Juni 2023
von 9.00 – 11.00 Uhr
Schriftliche Prüfung zum Handlungsbereich „Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung“ gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin:
Samstag, den 25. November 2023
von 9.00 – 11.00 Uhr
Schriftliche Prüfung zum Handlungsbereich „Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht“ gemäß § 4 Abs. 4 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin:
Samstag, den 29. Juni 2024
9.00 Uhr – 13.00 Uhr
Schriftliche Prüfung zum Handlungsbereich „Mandatsbetreuung im Kosten, Gebühren- und Prozessrecht“ gemäß § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin:
Samstag, den 21. Dezember 2024
9.00 Uhr – 13.00 Uhr
Die Termine für die mündliche Prüfung in 2025 stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Die Termine für einen neuen Prüfungsdurchgang werden voraussichtlich im Frühjahr 2025 geplant.
Fortbildungskurs zur Erlangung der Qualifikation Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin
Die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin soll der Feststellung dienen, dass Sie die notwendigen Qualifikationen zur Verwaltung, Organisation und Leitung einer Rechtsanwaltskanzlei besitzen und qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld leisten können.
Zur Vorbereitung zu dieser anspruchsvollen Prüfung kann es sinnvoll sein, einen Fortbildungskurs zu besuchen. Beispielhaft seien dafür die folgenden Anbieter erwähnt, die berufsbegleitende Kurse anbieten
- Hans Soldan GmbH (die Prüfungstermine finden kursbegleitend statt)
- Berliner Hochschule für Technik
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer weist ausdrücklich darauf hin, dass vor Prüfungsteilnahme angeraten ist, nicht nur auf die praktische Erfahrung in der Rechtsanwaltskanzlei zu setzen, sondern sich (kurs-)ergänzend anhand entsprechender Literatur selbständig vorzubereiten.
Finanzielle Förderung
Sie wünschen weitere Informationen?
Gerne hilft Ihnen Frau Mendl weiter und beantwortet Ihre Fragen
Frau Mendl, T 040/ 35 74 41-15, E-Mail