- Dr. Till Dunckel
Vorsitzender
- Dr. Alexander Mittmann
stellvertr. Vorsitzender
- Dr. Jörgen Tielmann
Schriftführer
Berufsausübungsgesellschaftszulassungs-
abteilungen (BAGZA)
Ab dem 1.8.2022 besteht für Berufsausübungsgesellschaften eine Zulassungspflicht (§ 59f Abs. 1 Satz 1 BRAO in der Fassung ab dem 1.8.2022). Ausnahmen gelten nur für Personengesellschaften, bei denen keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt und denen als Gesellschafter und als Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwälte oder Mitglieder einer Rechtsanwalts- oder Patentanwaltskammer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer angehören (§ 59f Abs. 1 Satz 2 BRAO in der Fassung ab dem 1.8.2022). Letztere Berufsausübungsgesellschaften können aber freiwillig eine Zulassung beantragen (§ 59f Abs. 1 Satz 3 BRAO in der Fassung ab dem 1.8.2022).
Für die Entscheidung über die Zulassung der Berufsausübungsgesellschaften hat der Kammervorstand nachfolgende Abteilungen gebildet.
(Stand: 1.1.2024)
- Dr. Christoph Cordes
Vorsitzender
- Muhammed Çiftçi
stellvertr. Vorsitzender
- Dr. Kristian Stange
Schriftführer