- Mirjam B. Jahn
- Dr. Magdalena Dittmann
- Dr. Judith Krämer, LL.M.
Gebührenabteilung
Bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ist gemäß § 77 BRAO eine Gebührenabteilung gebildet worden. Zu Ihren Aufgaben gehört:
- Die Erstattung von Gutachten gemäß § 14 Abs. 3 RVG gegenüber Gerichten bei Streitigkeiten über die Höhe der Rahmengebühren. Auch wenn § 14 Abs. 3 RVG der Systematik nach nur den Streit zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten direkt betreffen, werden von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer regelmäßig auch Gutachten erstellt bei gerichtlichen Streitigkeiten zwischen dem Rechtsanwalt und der gegnerischen Unfallversicherung oder der Rechtsschutzversicherung des Mandanten. Auch in diesem Fällen werden die Gutachten, anders als teilweise bei anderen Rechtsanwaltskammern, kostenfrei erstellt. Örtlich zuständig für die Erstellung der Gebührengutachten gemäß § 14 Abs. 3 RVG ist die Rechtsanwaltskammer, bei der der die Rechnung ausstellende Rechtsanwalt zugelassen ist.
- Die Erstattung von Gutachten nach § 3a Abs. 3 Satz 2 RVG über die Höhe der Angemessenheit der vereinbarten Vergütung.
- Die Erstattung von Gutachten gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 8 BRAO gegenüber der Landesjustizverwaltung, den Gerichten oder einer Verwaltungsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg zu gebührenrechtlichen Fragen.
Bitte beachten Sie, dass die Rechtsanwaltskammer nicht berechtigt ist, Privatgutachten zu erstatten. Anderenfalls könnte sie ihren vorgenannten Aufgaben nicht mehr unvoreingenommen nachkommen. Die Rechtsanwaltskammer darf also keine Gutachten im Auftrag einer Rechtsanwältin / eines Rechtsanwaltes oder einer Mandantin / eines Mandanten erstellen.
Die Gebührenabteilung setzt sich wie folgt zusammen:
(Stand: 5.6.2024)
Gebührenabteilung