DIE ÖFFENTLICHE RECHTSAUSKUNFT (ÖRA)
Für Hamburger Einwohner mit geringem Einkommen gibt es in Hamburg anders als in den Flächenländern nicht die anwaltliche Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz, sondern die Öffentliche Rechtsauskunft. Außergerichtliche Beratung leistet hier also eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA)
Dammtorstraße 14
20354 Hamburg
T 040 / 428 43-3072
F 040 / 428 43-3658
www.hamburg.de/oera
Für Bürger aus dem Umland ist die ÖRA nicht zuständig. Insoweit sind Hamburger Rechtsanwälte deshalb verpflichtet, auch nach Vorlage eines Beratungshilfescheines eines umliegenden Amtsgerichts im Wege der Beratungshilfe tätig zu werden.
Für den gerichtlichen Bereich gibt es in Hamburg keine Besonderheiten, hier gelten also die bundeseinheitlichen Regelungen über Prozesskostenhilfe. Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.