- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
Download (PDF) - Hinweisblatt zum Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
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PROZESSKOSTENHILFE
Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Gemäß § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) kann jeder, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten eines gerichtlichen Prozesses nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag PKH erhalten, wenn der gerichtliche Prozess hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Sie finden Informationen zum Stichwort Prozesskostenhilfe im Internet, z.B. in Wikipedia.
Über die Regelungen des Beratungshilfegesetzes und die des Gesetzes über die Prozesskostenhilfe informiert die nachfolgend zum Download angebotene Broschüre anhand eines Beispielfalles. Auch gibt sie darüber Auskunft, was ist, wenn es sich um einen Rechtsstreit handelt, bei dem eine der Parteien in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnt.
Eine Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit weiterführenden HInweisen zur Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe finden Sie hier.