- beA: Empfehlungen für das Versenden von Nachrichten an die Hamburger Gerichte ("Waschzettel beA-Bedienung")
(Stand: 29.10.2024)
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beA-Waschzettel
In Kooperation mit der Hamburger Justizbehörde hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Empfehlungen für das Versenden von beA-Nachrichten an die Hamburger Gerichte erstellt (siehe unten im Download-Bereich). Diese Empfehlungen beanspruchen keine Rechtsverbindlichkeit. Sie sollen lediglich für eine reibungslose Kommunikation zwischen der Anwaltschaft und den Gerichten sorgen und dabei vor allem Probleme in den Arbeitsabläufen vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass in Bezug auf die Wirksamkeit der Einreichungen die jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften maßgeblich sind. Neben den jeweils einschlägigen Verfahrensvorschriften ist hierbei insbesondere die jeweils aktuelle Fassung der Elektronische-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV nebst den Bekanntmachungen technischer Anforderungen nach § 5 ERVV zu beachten.