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beA und Berufsausübungsgesellschaften
Anleitung zur Bestellung
Die beA-Karten für Berufsausübungsgesellschaften sind auf dem Portal der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter Angabe der SAFE-ID der Berufsausübungsgesellschaft und der für sie gemäß § 59l Abs. 2 BRAO n.F. handelnden Person bestellbar. Eine Anleitung zur Bestellung finden Sie hier. Die für die Bestellung erforderliche SAFE-ID der Berufsausübungsgesellschaft wird Ihnen im Rahmen des Zulassungsverfahrens von der Rechtsanwaltskammer mitgeteilt.
Weiterführende Informationen zum Thema "beA und Berufsausübungsgesellschaften" finden Sie auf unserer Homepage im Bereich beA.