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Betriebsprüfung
Der Ausschuss "Steuerrecht" der Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Stellungnahme zu der Frage erarbeitet, ob bei steuerlichen Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien die Namen von Mandanten offenbart werden dürfen. Die Stellungnahme finden Sie hier.
Weiter verweisen wir auf den Aufsatz "Betriebsprüfung beim Rechtsanwalt - Mitwirkungspflicht contra Schweigepflicht" von Frau Rechtsanwältin Mack im BRAK-Magazin 5/2009, S. 8. Außerdem finden Sie im Archiv der BRAK-Mitteilungen u.a. Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit zu diesem Thema, wenn Sie dort in das Suchfeld das Stichwort "Betriebsprüfung" eingeben.