Tool: Was muss ich tun?
Die seit dem 1.8.2022 bestehenden Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften betrifft - unabhängig von der Rechtsform - jeden Zusammenschluss einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts mit anderen „zur gemeinschaftlichen Ausübung ihres Berufs“ (§ 59b Abs.1 Satz 1 BRAO). Dabei stellen sich zahlreiche Fragen, insbesondere zur Zulassungspflicht und zur Berufshaftpflichtversicherung der Gesellschaft.
Rechtsanwalt Markus Hartung, Berlin, hat ein Tool entwickelt, um Kanzleigründerinnen und -gründern aber auch bestehenden Kanzleien eine Orientierung für diese neuen Regelungen zu geben, auf das wir gern verweisen. Sie finden das Tool hier.
Bitte beachten Sie, dass dieses Tool kein Angebot und keine Beratung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ist und wir deshalb auch keine Haftung dafür übernehmen können. Es kann auch nicht die Beratung durch die Kammer ersetzen – bei Fragen, insbesondere zu konkreten Vorhaben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.