- Berufsaufsicht
- Vermittlung
- Zulassung
- Berufsausbildung
- Richterwahlausschuss
- Erstellung von Gutachten
- Kooperation mit der Universität Hamburg
- Mitwirkung Referendarausbildung
- Stellungnahmen Gesetzgebung
- Vorschlagsrecht AnwG / AGH
- RDG
- Justizpolitische Themen
- Bundesrechtsanwalts- kammer-Hauptversammlung 2015
- Ausländische Aktivitäten
- Israel
- 1. Hamburger Rechtstag 2011
- 2. Hamburger Rechtstag 2013
- 3. Hamburger Rechtstag 2015
- 4. Hamburger Rechtstag 2017
- 5. Hamburger Rechtstag 2019
- 6. Hamburger Rechtstag 2023
KAMMERAKTIVITÄTEN MIT AUSLANDSBEZUG
Im Jahr 2017 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer die Patenschaft für einen weiteren Stolperstein übernommen. Dieser Stolperstein, der im Bezirk Eimsbüttel vor der Werderstraße 65 liegt, erinnert an Dr. Wilhelm Blitz. Er war Hamburger Rechtsanwalt jüdischen Glaubens, der trotz eines Freispruchs in einem Verfahren wegen „Rassenschande“ 1938 im „Kola-Fu“ in Fuhlsbüttel in Haft genommen wurde. Er wurde Ende 1938 mit der Aufforderung entlassen, baldmöglichst auszuwandern. Er siedelte daraufhin nach England über, wo er am 4. Januar 1940 an den Folgen der Haft starb. Weitere Informationen zur Biographie von Dr. Wilhelm Blitz finden Sie im Internet auf der Seite http://www.stolpersteine-hamburg.de/.
Am 29. Juli 2016 wurde zwischen den Rechtsanwaltskammern Jerusalem und Hamburg ein Vertrag zur Begründung freundschaftlicher Zusammenarbeit unterzeichnet. Mit der Vereinbarung soll der Rahmen für eine rechtliche und kulturelle Zusammenarbeit der Anwaltschaften in Jerusalem und Hamburg geschaffen werden, mit dem der Austausch in den Bereichen der Rechtskultur, der Rechtswissenschaft und der praktischen anwaltlichen Tätigkeit und die Förderung der bereits erwachsenen freundschaftlichen Bindungen ermöglicht wird (vgl. Kammerreport 4/2016, Seite 3).
Ebenso gibt es ein Freundschaftsabkommen mit der Rechtsanwaltskammer der südfranzösischen Stadt Toulouse. Bei einem Besuch des dortigen Batônnier in Hamburg haben die beiden Kammerpräsidenten in einem angemessenen Rahmen die Begründung einer engeren Zusammenarbeit vereinbart.