- Berufsaufsicht
- Vermittlung
- Zulassung
- Berufsausbildung
- Richterwahlausschuss
- Erstellung von Gutachten
- Kooperation mit der Universität Hamburg
- Mitwirkung Referendarausbildung
- Stellungnahmen Gesetzgebung
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- Vorschlagsrecht AnwG / AGH
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- 1. Hamburger Rechtstag 2011
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AUFGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER BERUFSAUSBILDUNG
Zu den Aufgaben der Ausbildungsabteilung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer gehören die ständigen Bemühungen, geeignete Auszubildende für den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten zu finden und Ausbildungsplätze zu vermitteln.
Dabei erteilen wir umfangreich Schülern und Eltern Auskünfte über den Ausbildungsberuf. Ebenso erhalten Kanzleien Ausfünfte über die Voraussetzungen, Auszubildende einzustellen.
Wir stellen Anzeigen von Kanzleien kostenlos auf unsere Homepage.
Sobald eine Kanzlei einen Auszubildenden gefunden hat, werden die Ausbildungsverträge bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht und von uns eingetragen. Sobald die Verträge eingetragen sind, werden die Auszubildenden von uns auch in der Berufsschule angemeldet. Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung werden von uns Anmeldungen zur Zwischenprüfung verschickt. Nach der Zwischenprüfung werden von uns die Teilnahmebescheinigungen ausgefertigt und an die Kanzleien versendet. Für die Teilnahme zur Abschlussprüfung werden von uns erneut Anmeldungen verschickt. Eine der Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist die Einreichung eines vollständigen und unterschriebenen Berichtsheftes, welches von uns überprüft wird. Nach der Abschlussprüfung werden von uns die Prüfungszeugnisse und die Fachangestelltenbriefe ausgefertigt. Wir organisieren die Abschlussfeier und übergeben dort die Zeugnisse und Fachangestelltenbriefe.
Sollte ein Auszubildender die Kanzlei wechseln wollen, erteilen wir Auskünfte, welche Möglichkeiten es gibt. Auch auf unserer Homepage befinden sich Anzeigen von Kanzleien, die auch Wechsler suchen.
An zwei Tagen im Jahr sind wir auf der sogenannten Lehrstellenbörse bei der Handelskammer Hamburg und stellen den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten vor. Weiter nehmen wir an einem Tag pro Jahr bei der Nachvermittlungsaktion der Arbeitsagentur teil und vermitteln unseren Ausbildungsberuf. Desweiteren stellen wir unseren Beruf auf Informationsveranstaltungen in Schulen vor.
In der Ausbildungsabteilung sind folgende Mitarbeiterinnen zuständig und während der üblichen Bürozeiten für Sie ansprechbar:
Frau Navaei, T 040 / 35 74 41-24, E-Mail
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist gemäß § 71 Abs. IV BBiG (Berufsbildungsgesetz) „zuständige“ Stelle. Danach ist das Ausbildungsverzeichnis zu führen, in das jeder Ausbildungsvertrag einzutragen ist (§§ 34, 35, 36 BBiG). Es wurden durch uns 9 Prüfungsausschüsse (§ 39 BBiG) und der Berufsbildungsausschuss errichtet (§ 77 BBiG), und eine Prüfungsordnung erlassen (§ 47 BBiG). Wir entscheiden gemäß § 8 BBiG über die Verkürzung der Ausbildungszeit. Wir regeln, soweit Vorschriften nicht bestehen, die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen des BBiG (§ 9 BBiG). Wir führen die Aufsicht über die Ausbildungsbetriebe und können ggf. auch berufsrechtlich darauf hinwirken, dass die Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt wird.