- Berufsaufsicht
- Vermittlung
- Zulassung
- Berufsausbildung
- Richterwahlausschuss
- Erstellung von Gutachten
- Kooperation mit der Universität Hamburg
- Mitwirkung Referendarausbildung
- Stellungnahmen Gesetzgebung
- Vorschlagsrecht AnwG / AGH
- RDG
- Justizpolitische Themen
- Bundesrechtsanwalts- kammer-Hauptversammlung 2015
- Ausländische Aktivitäten
- Israel
- 1. Hamburger Rechtstag 2011
- 2. Hamburger Rechtstag 2013
- 3. Hamburger Rechtstag 2015
- 4. Hamburger Rechtstag 2017
- 5. Hamburger Rechtstag 2019
- 6. Hamburger Rechtstag 2023
Kooperation mit der Universität Hamburg
Der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer hat im Jahr 2014 eine Kooperationsrahmenvereinbarung mit der Universität Hamburg geschlossen. Er kommt damit seiner Obliegenheit aus § 73 Abs. 2 Nr. 9 BRAO nach, bei der Ausbildung von Studierenden mitzuwirken.
Ein Kernstück der geschlossenen Vereinbarung ist die Einbeziehung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in das Studienangebot der Universität. Hierzu werden die sogenannten „Brown-Bag-Lectures" zweimal im Semester angeboten. Diese finden zur Mittagsstunde statt. Bei Snacks aus dem „Brown Bag" stellen interessierte Kolleginnen und Kollegen den Studierenden ihr jeweiliges Fachgebiet aus der Sicht der anwaltlichen Praxis dar. Die Veranstaltung wird jetzt im vierten Jahr angeboten und ist sehr beliebt. Einen Eindruck von den „Brown-Bag-Lectures" erhalten Sie in diesem Video.
Interessierte Kolleginnen und Kollegen, die gern einmal ihr Fachgebiet im Rahmen dieser Vorlesungsreihe darstellen würden, sind herzlich eingeladen, sich bei uns zu melden.
Die Kooperationsrahmenvereinbarung sieht außerdem vor, dass der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer über die Förderung einzelner Lehrveranstaltungen in einem festgesetzten Rahmen entscheidet, die für eine mögliche spätere anwaltliche Tätigkeit von Relevanz sein können.