- Berufsaufsicht
- Vermittlung
- Zulassung
- Berufsausbildung
- Richterwahlausschuss
- Erstellung von Gutachten
- Kooperation mit der Universität Hamburg
- Mitwirkung Referendarausbildung
- Stellungnahmen Gesetzgebung
- Vorschlagsrecht AnwG / AGH
- RDG
- Justizpolitische Themen
- Bundesrechtsanwalts- kammer-Hauptversammlung 2015
- Ausländische Aktivitäten
- Israel
- 1. Hamburger Rechtstag 2011
- 2. Hamburger Rechtstag 2013
- 3. Hamburger Rechtstag 2015
- 4. Hamburger Rechtstag 2017
- 5. Hamburger Rechtstag 2019
- 6. Hamburger Rechtstag 2023
UNERLAUBTE RECHTSBERATUNG
Zu den gesetzlichen Aufgaben des Kammervorstandes gehört es auch, gegen unerlaubte Rechtsberatung außergerichtlich und gerichtlich vorzugehen. Häufige Fälle sind dabei, dass ehemalige Rechtsanwälte auch nach Verlust ihrer Zulassung weiter Mandanten beraten, ohne dafür die Erlaubnis zu haben und in der Regel ohne eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Hieraus können erhebliche Gefahren für die "Mandanten" entstehen. Häufig gibt es aber auch andere Dienstleister wie beispielsweise Unternehmensberatungen, die unbefugte Rechtsberatung erteilen. In all diesen Fällen geht der Kammervorstand auch wettbewerbsrechtlich gegen Verstöße vor. Vor Gericht lässt sich der Vorstand dabei durch Rechtsanwälte vertreten.
Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sind sogenannte "registrierte Personen" in sehr beschränktem Umfang zur außergerichtlichen Rechtsberatung und Vertretung berechtigt. Sie müssen im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein.