Aufgaben/Tätigkeiten
- Berufsaufsicht
- Vermittlung
- Zulassung
- Berufsausbildung
- Richterwahlausschuss
- Erstellung von Gutachten
- Kooperation mit der Universität Hamburg
- Mitwirkung Referendarausbildung
- Stellungnahmen Gesetzgebung
- Vorschlagsrecht AnwG / AGH
- RDG
- Justizpolitische Themen
- Bundesrechtsanwalts- kammer-Hauptversammlung 2015
- Ausländische Aktivitäten
- Israel
- 1. Hamburger Rechtstag 2011
- 2. Hamburger Rechtstag 2013
- 3. Hamburger Rechtstag 2015
- 4. Hamburger Rechtstag 2017
- 5. Hamburger Rechtstag 2019
- 6. Hamburger Rechtstag 2023
RECHTSANWÄLTE ALS MITGLIEDER DES RICHTERWAHLAUSSCHUSSES
Die Richter an den Hamburgischen Gerichten werden durch einen Richterwahlausschuss gewählt und anschließend von der Justizbehörde ernannt.
Gemäß § 18 Hamburgisches Richtergesetz sind auch zwei Rechtsanwälte und deren Stellvertreter Mitglieder des Richterwahlausschusses. Die anwaltlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses werden auf Vorschlag des Vorstandes der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer von der Bürgerschaft gewählt.
Die Rechtsanwaltschaft hat damit ein Mitwirkungsrecht bei der Besetzung von Richterstellen.