- Berufsaufsicht
- Vermittlung
- Zulassung
- Berufsausbildung
- Richterwahlausschuss
- Erstellung von Gutachten
- Kooperation mit der Universität Hamburg
- Mitwirkung Referendarausbildung
- Stellungnahmen Gesetzgebung
- Vorschlagsrecht AnwG / AGH
- RDG
- Justizpolitische Themen
- Bundesrechtsanwalts- kammer-Hauptversammlung 2015
- Ausländische Aktivitäten
- Israel
- 1. Hamburger Rechtstag 2011
- 2. Hamburger Rechtstag 2013
- 3. Hamburger Rechtstag 2015
- 4. Hamburger Rechtstag 2017
- 5. Hamburger Rechtstag 2019
- 6. Hamburger Rechtstag 2023
STELLUNGNAHMEN ZU GESETZGEBUNGSVORHABEN
Zu den gesetzlichen Aufgaben des Kammervorstandes gehört es, die Belange der Rechtsanwaltschaft "zu wahren und zu fördern". Deshalb werden auch die regionalen Kammern (bei Bundesgesetzen über die Bundesrechtsanwaltskammer) vor Verabschiedung von Gesetzen angehört und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Im Rahmen dieser Stellungnahme äußert sich der Kammervorstand dazu, ob und inwieweit die Belange der Mandanten und der Anwaltschaft durch das Gesetz gefördert werden oder nicht. Die Vorteile der Anwaltschaft sind hier, dass Rechtsanwälte aufgrund ihres unmittelbaren Kontaktes zu den Mandanten häufig sehr unmittelbar den Nutzen oder die Risiken eines Gesetzes für den Bürger beurteilen können.
Die Stellungnahmen des Kammervorstandes werden entweder direkt an die anfragende Stelle (meistens Ministerien) gesandt oder über die Bundesrechtsanwaltskammer vermittelt, da es zur Aufgabe der Bundesrechtsanwaltskammer gehört, die Stellungnahmen aller Regionalkammern zu sammeln und gegebenenfalls weiterzugeben (§ 177 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 5 BRAO).