Aufgaben/Tätigkeiten
- Berufsaufsicht
- Vermittlung
- Zulassung
- Berufsausbildung
- Richterwahlausschuss
- Erstellung von Gutachten
- Kooperation mit der Universität Hamburg
- Mitwirkung Referendarausbildung
- Stellungnahmen Gesetzgebung
- Vorschlagsrecht AnwG / AGH
- RDG
- Justizpolitische Themen
- Bundesrechtsanwalts- kammer-Hauptversammlung 2015
- Ausländische Aktivitäten
- Israel
- 1. Hamburger Rechtstag 2011
- 2. Hamburger Rechtstag 2013
- 3. Hamburger Rechtstag 2015
- 4. Hamburger Rechtstag 2017
- 5. Hamburger Rechtstag 2019
- 6. Hamburger Rechtstag 2023
ZULASSUNG VON RECHTSANWÄLTEN
Die Rechtsanwaltskammer erteilt auf Antrag die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Zulassungsvoraussetzungen.
Die Zuständigkeit für das Erteilen einer Rechtsanwaltszulassung beinhaltet auch das Recht zum Widerruf bzw. zur Rücknahme der Zulassung in einem gesetzlich vorgesehenen geordneten Verfahren. Gegen die Rücknahme einer Anwaltszulassung kann der Rechtsweg zum Anwaltsgerichtshof beschritten werden.
Die Zulassungsanträge finden Sie als PDF-Dokumente hier.