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Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger regelmäßig oder auf Anforderung zu Verfügung stellen muss. Die Verordnung ist eine Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie und gilt auch für Rechtsanwälte.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zur DL-InfoV und ihrer Anwendung in der anwaltlichen Praxis ein Merkblatt herausgebracht, welches Sie hier finden.