Mitglieder
Gebührenrecht
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Mitglieder nur zu "Berufspflichten" beraten dürfen (§ 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO), zu denen Fragen des Gebührenrechts nicht gehören. Gern versuchen wir aber, anhand von uns vorliegenden Kommentierungen und aktueller Rechtsprechung Hilfestellungen zu geben.
Wenn Sie als Hamburger Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt gebührenrechtliche Fragen haben, können Sie diese per E-Mail an Frau Stephan unter der Adresse stephan@rak-hamburg.de senden.