- Hinweise des Bundesverwaltungsamts zur Eintragungspflicht im Transparenzregister
Download (PDF) - Guidance for a Risk-based-Approach for Trust & Company Service Providers
Download (PDF) - Guidance for a Risk-based-Approach for Legal Professions
Download (PDF) - Leifaden zum risikobasierten Ansatz Angehöriger der Rechtsberufe in deutscher Sprache (Nichtamtliche Übersetzung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz)
Download (PDF) - Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) - 8. Auflage
Von der BRAK am 25.07.2024 beschlossene und von dem Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg am 04.09.2024 genehmigte 8. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG.
Download (PDF) - Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) - Übersicht der Änderungen im Vergleich zur 7. Auflage
Download (PDF) - Aufhebung der Anordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer vom 06.12.2017 nach § 6 Abs. 9 GwG
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat die am 06.12.2017 getroffene Anordnung zu Sicherungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 1 bis 6 GwG (Amtlicher Anzeiger Nr. 100 vom 29.12.2017, 2185) aufgehoben (Amtlicher Anzeiger Nr. 43 vom 04.06.2019, 702). Es gibt keine Anordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer nach § 6 Abs. 9 GwG mehr.
Download (PDF) - Anordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg nach § 7 Abs. 3 Satz 1 GwG
Betrifft die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten nach § 7 GwG
Download (PDF) - Muster einer Risikoanalyse gem. § 5 GwG
Anbei finden Sie Beispiele einer Risikoanalyse gem. § 5 GwG für die Kanzlei sowie für eine individuelle Risikoanalyse des Verpflichteten. Diese hat die Arbeitsgruppe GwG bei der Bundesrechtsanwaltskammer erarbeitet. Es sind Muster, die selbstverständlich hinsichtlich der konkret vorliegenden Begebenheiten geprüft und entsprechend angepasst werden müssten.
Musterrisikoanalyse Kanzlei (Stand: 08.11.2022)
Download (DOCX) - Muster einer Risikoanalyse gem. § 5 GwG
Musterrisikoanalyse individuell (Verpflichteter) Stand 08.11.2022
Download (DOCX) - Hinweise für Mitglieder zum Geldwäschegesetz vom 15.02.2022
Download (PDF) - Fragebogen zur Überprüfung der Verpflichteteneigenschaft (nur nach entsprechender Aufforderung auszufüllen)
Sollten Sie zu den 1.000 zufällig angeschriebenen Mitgliedern gehören, deren Verpflichteteneigenschaft überprüft wird, können Sie anliegend den Fragebogen auch hier herunterladen. Wir bitten, diesen ausgefüllt zurückzusenden.
Download (PDF) - Fragebogen II für Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG (nur nach entsprechender Aufforderung auszufüllen)
Sollten Sie nach Erhalt des "Fragebogens zur Überprüfung der Verpflichteteneigenschaft" eine schriftliche Aufforderung erhalten haben, weitere Angaben zur Sicherungs- und Sorgfaltspflichten nach dem GwG zu machen, können Sie sich den Fragebogen II für Verpflichtete auch hier herunterladen.
Download (PDF)
Hinweisgebersystem der Rechtsanwaltskammern
Nach § 53 GwG haben die Rechtsanwaltskammern ein „System zur Annahme von Hinweisen zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen“ einzurichten, das auch die anonyme Abgabe von Hinweisen ermöglicht.Geldwäschegesetz
Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte sowie Kammerrechtsbeistände können Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes sein, § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG. Anhaltspunkte für die Prüfung, ob Sie Verpflichtete/r nach dem GwG sind sowie weitere Erläuterungen zum GwG geben Ihnen die unten als Download bereitgestellten Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG in der aktuellen Version sowie weitere sachdienliche Dokumente und Informationen. Links im Menü finden Sie zudem Dokumentationsbögen („KYC-Bögen“) für Prüfungen nach den §§ 10 ff. GwG.
Die Rechtsanwaltskammern als Aufsichtsbehörde führen im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion jährlich auch anlasslose Prüfungen unter ihren Mitgliedern dahingehend durch, ob die Pflichten nach dem GwG von den Verpflichteten eingehalten werden bzw. eingehalten worden sind. Sollten Sie Verpflichtete/r sein oder gewesen sein, können auch Sie - aufgrund der zufallsbasierten Auswahl - von dieser turnusmäßigen Überprüfung betroffen sein. Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Geldwäscheaufsicht".
Die bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Beschäftigten oder für sie tätigen Personen unterliegen grundsätzlich einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht nach § 54 GwG. Es gibt aber ausdrücklich normierte Durchbrechungen dieses Grundsatzes, etwa in § 44 GwG. § 44 Abs. 1 GwG verlangt, dass die Kammer unverzüglich alle - also auch die in Gesprächen mit den Mitgliedern zu anderen Themen erlangten - Tatsachen, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand mit Geldwäsche oder mit Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang steht - der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden. Dies gilt gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 GwG (eingefügt zum 1.8.2021) nicht, wenn verpflichtete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gemäß § 43 Absatz 2 nicht zur Meldung verpflichtet sind und daher von einer Meldung abgesehen haben. Diese Pflicht zur Anzeige ist bei der Kommunikation mit der Rechtsanwaltskammer, insbesondere auch bei Anfragen, bitte unbedingt zu beachten.