Bekanntmachungen nach § 57 Abs. 1 GwG
12. Maßnhame
Bußgeld in Höhe von 3.000 €
Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße
a. Verletzung der Pflicht, gegebüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte nicht, nicht richtig und rechtzeitig erteilt zu haben , §§ 52 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 73 lit.a ) GwG
b. Verletzung der Pflicht, gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Unterlagen nicht, nicht richtig und rechtzeitig vorgelegt zu haben, §§ 52 Abs. 1 56 Abs. 1 Nr. 73 lit. b) GwG
Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)
Datum der Veröffentlichung
21.08.2023
11. Maßnahme
Bußgeld in Höhe von € 525,00
Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße
a. Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu erstellen, §§ 5 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. GwG
b. Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu dokumentieren, §§ 5 Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 2 GwG
Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)
Datum der Veröffentlichung
12.07.2023
10. Maßnahme
Bußgeld in Höhe von € 520,00
Art und Charakter des festgestellten Verstoßes
Verletzung der Pflicht, gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte nicht rechtzeitig erteilt zu haben , §§ 52 Abs. 6, 56 Abs. 1 Nr. 73 lit.a ) GwG
Verantwortlich für den Vestoß
Natürliche Person ( § 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)
Datum der Veröffentlichung
31.05.2023
9. Maßnahme
Bußgeld in Höhe von € 1.400,00
Art und Charakter des festgestellten Verstöße
a. Verletzung der Pflicht, gegebüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte nicht rechtzeitig erteilt zu haben , §§ 52 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 73 lit.a ) GwG
b. Verletzung der Pflicht, gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Unterlagen rechtzeitig vorgelegt zu haben, §§ 52 Abs. 1 56 Abs. 1 Nr. 73 lit. b) GwG
Verantwortlich für den Vestoß
Natürliche Person ( § 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)
Datum der Veröffentlichung
01.12.2022
8. Maßnahme
Bußgeld in Höhe von € 4.700,00
Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße
- Verletzung der Pflicht, angemessene geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen i.S.d. § 6 Abs. 1, Abs. 2 GwG zu schaffen, § 56 Abs. 1 Nr. 3 GwG
- Verletzung der Pflicht, geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen gem. § 6 Abs. 1 S. 3 GwG regelmäßig zu prüfen und zu aktualisieren, § 56 Abs. 1 Nr. 3 GwG
- Verletzung der Pflicht, einer vollziehbaren Anordnung nach § 7 Abs. 3 GwG nachzukommen, § 56 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GwG
- Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu erstellen und zu dokumentieren, §§ 5 Abs. 1, Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GwG
Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)
Datum der Veröffentlichung
12.09.2022
7. Maßnahme
Verwarnung mit Verwarnungsgeld
Art und Charakter des festgestellten Verstoßes
Verletzung der Pflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte nicht richtig erteilt, §§ 52 Abs. 6, 56 Abs. 1 Nr. 73 lit. a) GwG
Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)
Datum der Veröffentlichung
27.04.2022
6. Maßnahme
Verwarnung mit Verwarnungsgeld
Art und Charakter des festgestellten Verstoßes
Verletzung der Pflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte nicht rechtzeitig erteilt, §§ 52 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 73 lit. a) GwG
Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)
Datum der Veröffentlichung
30.11.2021
5. Maßnahme
Bußgeld in Höhe von € 5.250,00
Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße
- Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu erstellen, §§ 5 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 2 GwG (in der Fassung bis zum 31.12.19
- Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu dokumentieren, §§ 5 Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 3 GwG (in der Fassung bis zum 31.12.19)
- Verletzung der Pflicht, eine Information, Ergebnisse der Untersuchung, Erwägungsgründe oder eine nachvollziehbare Begründung des Bewertungsergebnisses aufzubewahren, §§ 8 Abs. 1 Nr. 2, 56 Abs. 1 Nr. 9 GwG (in der Fassung bis zum 31.12.19)
- Verletzung der Pflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte i.S.d. richtig, vollständig und rechtzeitig zu geben, §§ 52 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 73 GwG
Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)
Datum der Veröffentlichung
21.10.2021
4. Maßnahme
Verwarnung nach § 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 GwG
Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße
Verletzung der Pflicht,
- eine Risikoanalyse zu erstellen, §§ 5 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 1 GwG
- eine Risikoanalyse zu dokumentieren, §§ 5 Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 2 GwG
- die Geldwäscheprüfung richtig zu dokumentieren, § 8, 56 Abs. 1 Nr. 6 GwG
- den Vertragspartner zu identifizieren, § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4, 56 Abs. 1 Nr. 15, Nr. 19 GwG
- den konkreten Umfang der allgemeinen Sorgfaltspflichten entsprechend dem jeweiligen Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung zu bestimmen, §§ 10 Abs. 2 Satz 1, 56 Abs. 1 Nr. 21 GwG
- die für den Vertragspartner auftretenden Personen zu identifizieren, § 11 Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 27 GwG
Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)
Datum der Veröffentlichung
22.09.2021
3. Maßnahme
Verwarnung mit Verwarnungsgeld
Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße
Verletzung der Pflicht, gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte nicht rechtzeitig erteilt und Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt, §§ 52 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 56 Abs. 1 Nr. 73 a) und b) GwG
Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)
Datum der Veröffentlichung
08.07.2021
2. Maßnahme
Verwarnung mit Verwarnungsgeld
Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße
- Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu erstellen, §§ 5 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 1 GwG
- Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu dokumentieren, §§ 5 Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 2 GwG
- Verletzung der Pflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte i.S.d. richtig, vollständig und rechtzeitig zu geben, §§ 52 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 73 GwG
Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)
Datum der Veröffentlichung2
02.03.2021
1. Maßnahme
Verwarnung mit Verwarnungsgeld
Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße
- Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu erstellen, §§ 5 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 1 GwG
- Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu dokumentieren, §§ 5 Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 2 GwG
- Verletzung der Pflicht, gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte richtig, vollständig und rechtzeitig zu geben, §§ 52 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 73 GwG
Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)
Datum der Veröffentlichung
17.12.2020