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Bekanntmachungen nach § 57 Abs. 1 GwG

20. Maßnahme
Verwarnung

Art und Charakter der festgestellten Verstöße

Verletzung der Pflicht

  1. eine Risikoanalyse zu erstellen (§§ 5 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 1 GwG),
  2. eine Risikoanalyse zu dokumentieren (§§ 5 Abs. 2 Nr.1, 56 Abs. 1 Nr. 2 GwG)

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
16.12.2024

 

 

19. Maßnahme
Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Art und Charakter der festgestellten Verstöße

Verletzung der Pflicht

  1. eine Risikoanalyse zu erstellen und zu dokumentieren (§ 5 Abs. 1, Abs. 2 GwG)
  2. Auskünfte gegenüber der Aufsichtsbehörde rechtzeitig zu erteilen und Unterlagen rechtzeitig vorzulegen (§ 52 Abs.1 Nr.1, Nr.2 GwG)

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
13.11.2024

 

18. Maßnahme
Bußgeld in Höhe von 18.900,00 €

Art und Charakter der festgestellten Verstöße

Verletzung der Pflicht

1. die Risiken der Geldwäsche zu ermitteln (§§ 5 Abs. 1 Satz 1, 56 Abs. 1 Nr. 1 GwG),
2. eine dokumentierte Risikoanalyse zu erstellen (§§ 5 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2,
    56 Abs. 1 Nr. 2 GwG),
3. verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen (§§ 15 Abs. 2, Abs. 5, 56 Abs. 1 Nr. 32, 36,
    38 GwG),
4. Informationen aufzubewahren (§§ 8 Abs. 1 Nr. 2, 56 Abs. 1 Nr. 6 GwG),
5. Aufzeichnungen sechs Jahre aufzubewahren (§§ 8 Abs. 4 Satz 1, 56 Abs. 1 Nr. 7 GwG),
6. Auskünfte gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erteilen sowie richtig, vollständig und
    rechtzeitig zu erteilen (§§ 52 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 73 lit. a) GwG),
7. Unterlagen vorzulegen (§§ 52 Abs. 1, 56 Abs. 1Nr. 73 lit. b) GwG).

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
21. Oktober 2024

 

17. Maßnahme
Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Art und Charakter der festgestellten Verstöße

Verletzung der Pflicht

  1. eine Risikoanalyse zu erstellen (§§ 5 Abs. 1, Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 GwG),
  2. Auskünfte gegenüber der Aufsichtsbehörde rechtzeitig zu erteilen und Unterlagen rechtzeitig vorzulegen (§ 52 Abs. 1 GwG).

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
22.08.2024

 

16. Maßnahme
Bußgeld in Höhe von 6.300 €

Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße

Verletzung der Pflicht

1. entgegen § 5 Abs. 2 Nr. 1 GwG keine Risikoanalyse dokumentiert zu haben
2. entgegen § 6 Abs. 1 GwG keine angemessenen geschäfts- und
    kundenbezogenen internen Sicherungsmaßnahmen geschaffen zu haben
3. mehrmals entgegen § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GwG eine Angabe, eine
    Information, Ergebnisse der Untersuchung, Erwägungsgründe sowie eine
    nachvollziehbare Begründung des Bewertungsergebnisses nicht aufzeichnet zu haben
4. mehrmals entgegen § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG nicht festgestellt zu haben, ob es sich bei
    dem Vertragspartner um eine politisch exponierte Person, um ein Familienmitglied oder
    um eine bekanntermaßen nahestehende Person handelt zu haben
5. mehrmals entgegen § 10 Abs. 2 S. 1 GwG den konkreten Umfang der allgemeinen
    Sorgfaltspflichten nicht entsprechend dem jeweiligen Risiko der Geldwäsche oder
    der Terrorismusfinanzierung bestimmt zu haben
6. entgegen § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG eine Identifizierung des Vertragspartners oder eine für
    den Vertragspartner auftretenden Person nicht vorgenommen zu haben
7. entgegen § 52 Abs. 1 Nr. 1 GwG Auskünfte nicht, nicht richtig, nicht vollständig und nicht
    rechtzeitig gegeben zu haben
8. gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 GwG Unterlagen nicht und nicht rechtzeitig vorlegt zu haben

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
17.06.2024

 

15. Maßnahme
Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Art und Charakter der festgestellten Verstöße

Verletzung der Pflicht

  1. eine Risikoanalyse zu erstellen (§§ 5 Abs. 1, Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 GwG),
  2. angemessene geschäfts- und kundenbezogene internen Sicherungsmaßnahmen zu schaffen und diese zu überwachen (§§ 6 Abs. 1, Abs. 6 S.3, 56 Abs. 1 Nr. 3 GwG)
  3. Angaben und Informationen in Bezug auf die Erfüllung von GwG-Pflichten nicht richtig dokumentiert zu haben (§§ 8 Abs. 1, 2, 56 Abs. 1 Nr. 6 GwG)
  4. eine dokumentierte Risikobewertung zu erstellen (§§ 10 Abs. 2, 8 Abs. 1 Nr. 2, 56 Abs. 1 Nr. 21 GwG).

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
10.04.2024

 

14. Maßnahme
Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Art und Charakter der festgestellten Verstöße

Verletzung der Pflicht

  1. eine Risikoanalyse zu erstellen (§§ 5 Abs. 1, Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 GwG),
  2. Auskünfte gegenüber der Aufsichtsbehörde rechtzeitig zu erteilen und Unterlagen rechtzeitig vorzulegen (§ 52 Abs. 1 GwG).
  3. eine dokumentierte Risikobewertung zu erstellen (§§ 10 Abs. 2, 8 Abs. 1 Nr. 2, 56 Abs. 1 Nr. 21 GwG).

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
06.03.2024

 

13. Maßnahme
Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Art und Charakter der festgestellten Verstöße

Verletzung der Pflicht

  1. eine Risikoanalyse zu erstellen (§§ 5 Abs. 1, Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 GwG),
  2. den Vertragspartner zu identifizieren (§§ 10 Abs. 1 Nr. 1 , 56 Abs. 1 Nr. 15 GwG),
  3. eine dokumentierte Risikobewertung zu erstellen (§§ 10 Abs. 2, 8 Abs. 1 Nr. 2, 56 Abs. 1 Nr. 21 GwG).

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
20.12.2023

 

12. Maßnhame
Bußgeld in Höhe von 3.000 €

Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße

a. Verletzung der Pflicht, gegebüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte nicht, nicht richtig und rechtzeitig erteilt zu haben , §§ 52 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 73 lit.a ) GwG
b. Verletzung der Pflicht, gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Unterlagen nicht, nicht richtig und rechtzeitig vorgelegt zu haben, §§ 52 Abs. 1 56 Abs. 1 Nr. 73 lit. b) GwG


Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
21.08.2023

 

11. Maßnahme

Bußgeld in Höhe von € 525,00

Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße

a. Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu erstellen, §§ 5 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. GwG
b. Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu dokumentieren, §§ 5 Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 2 GwG

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
12.07.2023

 

10. Maßnahme
Bußgeld in Höhe von € 520,00

Art und Charakter des festgestellten Verstoßes

Verletzung der Pflicht, gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte nicht rechtzeitig erteilt zu haben , §§ 52 Abs. 6, 56 Abs. 1 Nr. 73 lit.a ) GwG

Verantwortlich für den Vestoß
Natürliche Person ( § 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
31.05.2023

 

9. Maßnahme
Bußgeld in Höhe von € 1.400,00

Art und Charakter des festgestellten Verstöße

a. Verletzung der Pflicht, gegebüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte nicht rechtzeitig erteilt zu haben , §§ 52 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 73 lit.a ) GwG
b. Verletzung der Pflicht, gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Unterlagen rechtzeitig vorgelegt zu haben, §§ 52 Abs. 1 56 Abs. 1 Nr. 73 lit. b) GwG

Verantwortlich für den Vestoß
Natürliche Person ( § 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
01.12.2022

 

8. Maßnahme
Bußgeld in Höhe von € 4.700,00

Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße

  1. Verletzung der Pflicht, angemessene geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen i.S.d. § 6 Abs. 1, Abs. 2 GwG zu schaffen, § 56 Abs. 1 Nr. 3 GwG
  2. Verletzung der Pflicht, geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen gem. § 6 Abs. 1 S. 3 GwG regelmäßig zu prüfen und zu aktualisieren, § 56 Abs. 1 Nr. 3 GwG
  3. Verletzung der Pflicht, einer vollziehbaren Anordnung nach § 7 Abs. 3 GwG nachzukommen, § 56 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GwG
  4. Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu erstellen und zu dokumentieren, §§ 5 Abs. 1, Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GwG

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
12.09.2022

 

7. Maßnahme
Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Art und Charakter des festgestellten Verstoßes

Verletzung der Pflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte nicht richtig erteilt, §§ 52 Abs. 6, 56 Abs. 1 Nr. 73 lit. a) GwG  

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
27.04.2022

 

6. Maßnahme
Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Art und Charakter des festgestellten Verstoßes

Verletzung der Pflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte nicht rechtzeitig erteilt, §§ 52 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 73 lit. a) GwG

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
30.11.2021

 

5. Maßnahme
Bußgeld in Höhe von € 5.250,00

Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße

  1. Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu erstellen, §§ 5 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 2 GwG (in der Fassung bis zum 31.12.19
  2. Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu dokumentieren, §§ 5 Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 3 GwG (in der Fassung bis zum 31.12.19)
  3. Verletzung der Pflicht, eine Information, Ergebnisse der Untersuchung, Erwägungsgründe oder eine nachvollziehbare Begründung des Bewertungsergebnisses aufzubewahren, §§ 8 Abs. 1 Nr. 2, 56 Abs. 1 Nr. 9 GwG (in der Fassung bis zum 31.12.19)
  4. Verletzung der Pflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte i.S.d. richtig, vollständig und rechtzeitig zu geben, §§ 52 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 73 GwG

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
21.10.2021

 

4. Maßnahme
Verwarnung nach § 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 GwG

Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße

Verletzung der Pflicht,

  1. eine Risikoanalyse zu erstellen, §§ 5 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 1 GwG
  2. eine Risikoanalyse zu dokumentieren, §§ 5 Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 2 GwG
  3. die Geldwäscheprüfung richtig zu dokumentieren, § 8, 56 Abs. 1 Nr. 6 GwG
  4. den Vertragspartner zu identifizieren, § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4, 56 Abs. 1 Nr. 15, Nr. 19 GwG
  5. den konkreten Umfang der allgemeinen Sorgfaltspflichten entsprechend dem jeweiligen Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung zu bestimmen, §§ 10 Abs. 2 Satz 1, 56 Abs. 1 Nr. 21 GwG
  6. die für den Vertragspartner auftretenden Personen zu identifizieren, § 11 Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 27 GwG

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
22.09.2021

 

3. Maßnahme
Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße

Verletzung der Pflicht, gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte nicht rechtzeitig erteilt und Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt, §§ 52 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 56 Abs. 1 Nr. 73 a) und b) GwG

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
08.07.2021

 

2. Maßnahme
Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße

  1. Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu erstellen, §§ 5 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 1 GwG 
  2. Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu dokumentieren, §§ 5 Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 2 GwG
  3. Verletzung der Pflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte i.S.d. richtig, vollständig und rechtzeitig zu geben, §§ 52 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 73 GwG

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung2
02.03.2021

 

1. Maßnahme
Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Art und Charakter des festgestellten Verstoßes/der Verstöße

  1. Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu erstellen, §§ 5 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 1 GwG
  2. Verletzung der Pflicht, eine Risikoanalyse zu dokumentieren, §§ 5 Abs. 2, 56 Abs. 1 Nr. 2 GwG
  3. Verletzung der Pflicht, gegenüber der Aufsichtsbehörde mitzuwirken und Auskünfte richtig, vollständig und rechtzeitig zu geben, §§ 52 Abs. 1, 56 Abs. 1 Nr. 73 GwG

Verantwortlich für den Verstoß
Natürliche Person (§ 57 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 GwG)

Datum der Veröffentlichung
17.12.2020

HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
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