Nationale und sektorspezifische Risikoanalyse
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 9.10.2019 seine erste Nationale Risikoanalyse (NRA) für 2018/2019 veröffentlicht. Die Ergebnisse der NRA müssen von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 GwG bei der Erstellung ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden. Nach dem Ergebnis der NRA liegt insbesondere bei Immobiliengeschäften, bei Bargeldtransaktionen sowie bei Share Deals ein potenziell hohes Geldwäscherisiko vor. Das BMF bestätigte die Ergebnisse seiner Analyse noch einmal in seiner veröffentlichten sektorspezifischen Risikoanalyse vom 31.12.2020.
In dem Ergebnis der NRA für Deutschland sind auch die Ergebnisse der supranationalen Risikoanalyse (SRNA) der Europäischen Kommission vom 24.7.2019 nebst Anlage berücksichtigt. Das Geldwäscherisiko für Angehörige juristischer Berufe wird demnach als sehr hoch eingeschätzt.