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BEWERTUNG VON ANWALTSKANZLEIEN
Zur Bewertung von Anwaltskanzleien hat die Bundesrechtsanwaltskammer einen Ausschuss eingerichtet. Nähere Informationen zu diesem Ausschuss sowie weitere Dokumente finden Sie hier.
Dieser Ausschuss hat "Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien" erstellt, die in unregelmäßigen Abständen fortgeschrieben werden. Letztmals wurden diese Richtlinien im Jahre 2017 (Stand: 11.08.2017) überarbeitet und sind in der BRAK-Mitteilung 1/2018, S. 6ff. veröffentlicht.
Im BRAK-Magazin 3/2007, S. 6, ist eine "Checkliste zum Kanzleikauf / Kauf eines Sozietätsanteils" von Rechtsanwalt Claus Benz, Stuttgart, zu finden.
In der BRAK-Mitteilung 1/2005, S. 13ff. haben die Herren Dipl.-Betriebswirt Bernd Lenzen (WP/StB) und Dipl.-Kfm. Carsten Ettmann zum Thema "Ertragswert- und Umsatzmethode zur Bewertung von Rechtsanwaltskanzleien" einen Aufsatz veröffentlicht.