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Umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte
Handlungshinweise des Ausschusses Steuerrecht
Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes, aus dem sich insbesondere Anforderungen für die zu stellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten ergeben. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte erarbeitet. Die Hinweise sollen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben und die sich daraus ergebenen Konsequenzen für die anwaltliche Praxis aufzeigen. Sie finden die Hinweise auf der BRAK-Homepage.