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Existenzgründung
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist eine fachkundige Stelle für die Abgabe von Stellungnahmen zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 93 SGB III.
Die fachkundige Stellungnahme gemäß § 93 Abs. 2 Satz 2 SGB III ist für die Bundesagentur für Arbeit die Entscheidungsgrundlage für die Zahlung des Gründungszuschusses nach § 94 SGB III.
Die Abgabe einer Stellungnahme durch die Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass dem Antragsformular ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie eine Unternehmenskonzeption beigefügt wird. Idealerweise sollte dies zu einem Businessplan verarbeitet worden sein. Dabei kommt es weniger auf die jeweilige Länge, sondern vielmehr auf die Aussagekraft an.
Da eine „Umsatzvorschau” naturgemäß nicht präzise Zahlen beinhalten kann, sind hier plausible und seriöse Schätzungen absolut ausreichend.
Weitere Informationen zur Existenzgründung finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Als allgemein zugängliche Informationsquelle ist der vom Deutschen Anwaltverein herausgegebene „Ratgeber für junge Rechtsanwälte” zu empfehlen. Er ist im juristischen Fachbuchhandel erhältlich.
Bei näheren Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die/den für Sie zuständige/n Geschäftsführer/in.