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Kammerschnellbrief
Ausgabe 3/2010 vom 18.03.2010
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
für das RVG Seminar mit Rechtsanwalt und Notar Schons
„RVG, update 2010“
am 9. April 2010, 14 - 18 Uhr,
im Merkursaal der Handelskammer
sind noch Plätze frei.
Es werden folgende Themen behandelt:
• Die Anrechnungsregelung in § 15 a RVG auch in Altfällen
• Tipps für laufende Kostenfestsetzungsverfahren
• Rechtsprechung des BGH zur Deckelung bei Vergütungsvereinbarungen durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt
• BGH schließt sich der Auffassung der Rechtschutzversicherungen an und lässt VV 4141 entfallen, wenn sich ein Bußgeldverfahren anschließt.
• Kann der Beklagtenvertreter eine Terminsgebühr verdienen, obgleich dem eigenen Mandanten die Klage noch nicht zugestellt wurde?
• Was gibt es Neues zum Erfolgshonorar?
Jeder Teilnehmer erhält ein Skript von ca. 90 Seiten. Die Kosten betragen pro Teilnehmer Euro 60,-. Anmeldungen können formlos per Telefax (35744141) oder per Email (info@rechtsanwaltskammerhamburg.de) erfolgen. Den Kostenbeitrag von Euro 60,- überweisen Sie bitte auf eines der Konten der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer (Hamburger Sparkasse 1002240420, BLZ 200 505 50; Deutsche Bank 24 Hamburg 0305466, BLZ 200 700 24 oder Postbank Hamburg 128 32 203, BLZ 200 100 20).
Mit freundlichem kollegialen Gruß
Reineke
Rechtsanwalt
Geschäftsführer