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Kammerschnellbrief
Ausgabe 16/2012 vom 12.11.2012
Veranstaltungen
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten Sie auf nachstehende Veranstaltungen aufmerksam machen:
Tag des Mittelstandes 2012 am 15. November 2012
Die Finanzierungssituation des Mittelstandes verändert sich stetig. Euro-Krise und zunehmende Finanzmarktregulierung setzen aktuell neue Rahmenbedingungen für den Kreditzugang kleiner und mittlerer Firmen. Deren Finanzierungspartner bereiten sich bereits darauf vor.
Sind Sie auch vorbereitet? Beim Tag des Mittelstandes 2012 informieren Sie Experten aus Finanzwirtschaft und Unternehmenspraxis, wie Sie auf Ihr Kreditrating Einfluss nehmen können, welche alternativen Finanzierungsformen neben dem Bankkredit Chancen bieten und welche Hilfen die Finanzierung von Investitionen erleichtern. Sie werden herzlich zum Tag des Mittelstandes 2012 am 15. November 2012 in der Handelskammer Hamburg eingeladen.
Neben der Handelskammer Hamburg und der Handwerkskammer Hamburg ist der Verband Freier Berufe wieder Mitveranstalter.
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Seminar Menschenrechte im Arbeitsrecht am 10. Dezember 2012
Am 10. Dezember 2012 veranstaltet das Deutsche Institut für Menschenrechte in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) das Seminar „Diskriminierungsschutz im arbeitsrechtlichen Mandat – Menschenrechte und EU-Recht im Arbeitsrecht“ im DAI-Ausbildungscenter Berlin, zu dem Sie herzlich eingeladen werden.
Das Seminar richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte im Arbeitsrecht und im Sozialrecht, die die internationalen Menschenrechtsabkommen und das Recht der EU für ihre arbeits- und sozialrechtlichen Mandate nutzen möchten, sowie an die im Arbeitsrecht tätige allgemeine Anwaltschaft.
Die internationale, die europäische und die innerstaatliche Rechtsetzungsebenen verschränken sich auch im Arbeitsrecht zunehmend. So spielen im arbeitsrechtlichen Mandat die internationalen und europäischen Menschenrechtsabkommen sowie das Recht der Europäischen Union eine zentrale Rolle. Daher werden in der eintägigen Fortbildung Kenntnisse zum europäischen und internationalen Recht vermittelt. Im Fokus stehen dabei die zentralen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen und des Europarats, einschließlich ihrer Geltendmachung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren. Zudem werden das Recht der Europäischen Union und das Vorabentscheidungsverfahren zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit praktischen Handlungsanleitungen behandelt. Für eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung in Diskriminierungsfällen kann es ausschlaggebend sein, einschlägige Menschenrechtsabkommen und EU-Recht heranzuziehen – indem beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ausgelegt wird.
Das Seminar findet statt von 9:30 Uhr bis 16:45 Uhr (6 Zeitstunden). Über die Teilnahme wird eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer erteilt (§ 15 FAO). Die Fortbildung wird im Rahmen des Projektes „Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt“ am Deutschen Institut für Menschenrechte durchgeführt. Ziel des dreijährigen Projekts ist es, Informations- und Fortbildungsangebote u. a. zum praktischen Menschenrechtsschutz für die allgemeine Anwaltschaft sowie insbesondere für die Fachanwaltschaften Arbeits- und Sozialrecht zu entwickeln und anzubieten.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Reineke
Rechtsanwalt
Geschäftsführer