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Kammerschnellbrief
Ausgabe 18/2012 vom 20.12.2012
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage möchten wir Sie darüber informieren, dass die Kammergeschäftsstelle am 27. und 28. Dezember geschlossen ist.
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Mit Beginn des Jahres 2013 gibt es in der Geschäftsstelle eine personelle Änderung: Herr Rechtsanwalt Reineke scheidet zum 31. Dezember 2012 als Geschäftsführer aus den Diensten der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer aus.
Der Vorstand und die Geschäftsführung danken Herrn Reineke für seine langjährige und erfolgreiche Tätigkeit hier im Hause.
Insbesondere im Bereich der gebührenrechtlichen Beratung hat Herr Reineke eine beachtliche Kompetenz erworben und diese in zahllose Vermittlungs- und Schlichtungsgespräche für die Kammer und die Kollegenschaft außerordentlich gewinnbringend eingebracht.
Herr Rechtsanwalt Reineke wird daher für eine Übergangszeit und in einem sehr beschränkten Umfang auch über den 1. Januar 2013 ausschließlich für Vermittlungsaktivitäten bereitstehen, bis sein Nachfolger eingearbeitet ist.
Wenn Sie gebührenrechtliche Anfragen haben, richten Sie diese bitte ab dem 2. Januar 2013 an die E-Mail Adresse rvg@rak-hamburg.de.
Die Nachfolge von Herrn Rechtsanwalt Reineke als Geschäftsführer wird am 2. Januar 2013 Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Hoes antreten.
Herr Kollege Dr. Hoes wird zunächst für den Bereich der Mitgliederberatung unmittelbar die Nachfolge von Herrn Reineke antreten. Der im Kammerreport insoweit veröffentlichte Zuständigkeitsbereich von Herrn Reineke geht der Sache nach unverändert auf Herrn Dr. Hoes über.
Für den Bereich der Berufsausbildung ist für eine Übergangszeit Herr Scharmer zuständig.
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Der Jahreswechsel bringt für die praktische Tätigkeit zwei wichtige legislative Änderungen:
Für alle im Zivilrecht Tätigen ist eine sehr weitgehende Änderung der Zwangsvollstreckungsregelungen durch das Gesetz zur "Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung" von herausragender Bedeutung.
Hierüber ist im Kollegenkreis schon viel diskutiert und auch in der Fachpresse veröffentlicht worden.
Als kurze Einführung finden Sie eine Übersicht aus dem Justizportal der Bundesländer, welches die wesentlichen Maßnahmen der Gesetzesnovellierung zusammengefasst darstellt.
Bedenken Sie bitte weiterhin, dass ab 1. Januar 2013 neue Regelungen für sogenannte "geringfügig Beschäftigte" gelten.
Die Geringverdienergrenze wird von 400,00 € auf 450,00 € angehoben.
Für bestehende Verträge gibt es Ausnahmetatbestände.
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Schließlich möchten wir Sie auf zwei Veranstaltungen zum Jahresbeginn schon jetzt hinweisen:
Neujahrsandacht
Zu Beginn eines jeden Jahres lädt Hauptpastor Röder zu einer Neujahrsandacht nur für die Mitarbeiter der Justiz in den Michel am Monatg, den 7. Januar 2013, 17:00 Uhr ein. "Nur für die Mitarbeiter der Justiz" heißt natürlich, dass Sie gerne auch Ihre Familie - oder wen immer sonst - mitbringen dürfen. Es ist immer eine sehr stimmungsvolle Stunde, mit ein wenig Andacht, viel Interessantem über den Michel und Musik.
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Mediation als Kognitionsprozess
Sie werden herzlich zu der Auftaktveranstaltung am Donnerstag, den 7. Februar 2013 im Marriott Hotel Hamburg, ABC-Straße 52, 20354 Hamburg von 9:00 bis 18:00 Uhr eingeladen. Veranstalterin ist Frau Rechtsanwältin, Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht Andrea Kern.
Was bedeutet Mediation als Kognitionsprozess? Der Schlüssel zur Beantwortung dieser Frage ergibt sich, wenn man die Mediation nicht nur formell als Verfahren betrachtet, sondern den dahinter ablaufenden Erkenntnisprozess und die psychologischen und strategischen Aspekte der Mediation beleuchtet. Was wirkt in der Mediation und warum wirkt es wie? Diese Frage und mehr beantwortet Arthur Trossen - auch anhand von Beispielen und Übungen.
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Wir schließen diesen letzten Kammer-Schnellbrief des Jahres 2012 damit, Ihnen im Namen des Präsidiums des Kammervorstandes sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle ein frohes Weihnachtsfest und einen angenehmen Jahreswechsel zu wünschen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Scharmer
Rechtsanwalt
Geschäftsführer